Causa Brosius-Gersdorf löst weitere Debatte aus: Schwarz-Rot debat­tiert wegen § 218 über Koa­li­ti­ons­ver­trag

22.07.2025

Frauke Brosius-Gersdorf wird auch wegen ihrer Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen kritisiert. Sie kontert mit dem Hinweis auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD – eine Passage sorgt nun für Differenzen.

Union und SPD interpretieren ihre gemeinsamen Festlegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch in ihrem Koalitionsvertrag unterschiedlich. "Eine Veränderung bei § 218 [Strafgesetzbuch, StGB, Anm. d. Red.] ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes", sagte die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker der Welt.

In der SPD wird dies anders gesehen. "Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen über die aktuelle Regelung hinaus erweitern. Für mich bedeutet das, dass wir diese zu einer Kassenleistung machen wollen", sagte Rechtsexpertin Carmen Wegge. "Dafür wäre es tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, weil rechtswidrige Eingriffe nicht über die Krankenkassen finanziert werden können. Hier hat Frau Brosius-Gersdorf recht".

Was im Koalitionsvertrag steht

Hintergrund der Debatte ist eine Formulierung im Koalitionsvertrag, auf die Frauke Brosius-Gersdorf, die von der SPD für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nominiert worden ist und deren Wahl in einem einmaligen Vorgang jedenfalls vorerst scheiterte, in einer TV-Talkshow hingewiesen hatte. Dort heißt es, man wolle für Frauen in Konfliktsituationen den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Konkret: "Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus". Wie die taz berichtet, war diese Passage erst kurz vor Abschluss der Verhandlungen zwischen Union und SPD in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden.

Nach Ansicht von Brosius-Gersdorf macht diese Formulierung eine Legalisierung von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft nötig, da eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur für rechtmäßige Abbrüche bestehe. Brosius-Gersdorf hat mit diesem Hinweis auf den Koalitionsvertrag auf den Vorwurf reagiert, sie sei beim Thema Abtreibungen zu liberal. 

Entsprechend jahrzehntealter BVerfG-Rechtsprechung gilt de lege lata: Abtreibungen sind rechtswidrig, in den ersten zwölf Wochen aber unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich. Diese Rechtslage hatte Brosius-Gersdorf im Rahmen des Berichtes einer von der Ampel-Koalition beauftragten Expertenkommission, dessen stellvertretende Koordinatorin sie war, deutlich kritisiert. Ein Abbruch sei aktuell zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei, "aber er ist nach wie vor als rechtswidrig, als Unrecht gekennzeichnet". Für die betroffenen Frauen mache es einen großen Unterschied, ob das, was sie täten, Unrecht sei oder Recht. Deshalb sei eine Änderung keine bloße Formalie, so Brosius-Gersdorf damals.

Union sieht keine Notwendigkeit zur Änderung des geltenden Rechts

Die Union weist nunmehr diese Interpretation des Koaltionsvertrages zurück: Mit der Formulierung sei lediglich die Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen gemeint, so Winkelmeier-Becker. "Bei geringem Einkommen werden die Kosten schon heute von den Bundesländern aus Steuermitteln übernommen. In dem Antragsverfahren sind die Krankenkassen das Scharnier, sie leiten die Anträge an die staatlichen Stellen weiter". Nichts anderes sei gemeint, wenn von einer Erweiterung der Kostenübernahme die Rede sei.

Ihre SPD-Kollegin Wegge widerspricht. Mit ihrem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu legalisieren, hätten sich SPD, Grüne und Linke vor der Bundestagswahl zwar nicht durchsetzen können – auch weil die Zeit gefehlt habe, sagte die Rechtspolitikerin der Welt. CDU-Chef Friedrich Merz habe aber im Zuge der Debatte gesagt, dass er dazu bereit sei, nach der Wahl über eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu reden. "Daran werden wir ihn auch messen".

Merz schließt Notwendigkeit zu rechtlichen Änderungen nicht aus

Der Bundeskanzler hatte am Freitag bei seiner Sommerpressekonferenz gesagt, die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag sollten ohne Abstriche kommen. "Welche Rechtsfolgen das hat, möglicherweise auch auf den § 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen", so der Kanzler. Er wies darauf hin, dass Schwangerschaftsabbrüche derzeit rechtswidrig seien, aber unter bestimmten Umständen straffrei blieben.

"Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Meine Vermutung ist, wir werden daran, jedenfalls deswegen, nichts ändern müssen", so Merz.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Causa Brosius-Gersdorf löst weitere Debatte aus: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57724 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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