Das Chat-Portal Knuddels.de muss aufgrund einer Datenpanne 20.000 Euro Bußgeld zahlen. Eine vergleichsweise geringe Strafe, die der umfangreichen Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde zu verdanken ist.
Die seit Mai dieses Jahres geltende DSGVO sieht bei Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts Bußgelder bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro vor. Da scheint das nun verhängte Bußgeld von 20.000 Euro gegen den Betreiber der Online-Community Knuddels.de vergleichweise gering. Zu verdanken hat das Portal die geringe Strafe der umfangreichen Kooperation mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (LDI BW), wie es in einer Pressemitteilung des LDI BW hieß.
Der Betreiber der Social-Media-Plattform wurde im Juli dieses Jahres Opfer eines Hackerangriffs, bei dem Daten von insgesamt 330.000 Nutzern bestehend aus Pseudonymen, Passwörtern und E-Mail-Adressen erbeutet und im September veröffentlicht wurden. Strafmildernd sei in dem Verfahren des LDI BW berücksichtigt worden, dass die Betreiber selbst auf die Behörde zukamen und die Datenpanne anzeigten. In der Folge kooperierten die Betreiber umfassend mit dem LDI BW und trugen so zu einer umfassenden und schnellen Aufklärung des Sachverhaltes bei.
Unterstützung in dem Verfahren erhielt Knuddels.de von der Kanzlei Latham & Watkins LLP, die sich mit dem Ergebnis zufrieden zeigte. "Die niedrige Höhe des Bußgeldes trägt der Tatsache Rechnung, dass unsere Mandantin nach Aufdeckung des Hackerangriffs schnell und richtig gehandelt hat. Entscheidend war auch die Verteidigungsstrategie, umfassend und transparent mit der Datenschutzbehörde zu kooperieren", so Tim Wybitul, Partner bei Latham & Watkins und einer der führenden Datenschutzrechtler in Deutschland.
tik/LTO-Redaktion
LDI BW verhängt erstes Bußgeld nach der DSGVO: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32267 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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