Erneut strebte der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Horst-Werner N. ein Verfahren an. Diesmal ging es aber nicht um Verkehrssünder, sondern Kritiker, die der Frührentner wegen Beleidigung anzeigte - wie beinahe üblich erfolglos.
Der als "Knöllchen-Horst" bekannte Frührentner Horst-Werner N. aus dem Harz ist mit einer Serie von Strafanzeigen wegen Beleidigung gescheitert. Seine Behörde habe die rund 15 Verfahren aus unterschiedlichen Gründen eingestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen am Montag. Mit seinen Einsprüchen dagegen bei der Oberstaatsanwaltschaft Braunschweig habe Knöllchen-Horst ebenfalls keinen Erfolg gehabt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sich zahlreiche Personen in einem geschlossenen Internet-Chat kritisch damit auseinandergesetzt, dass N. fortlaufend vermeintliche Verkehrssünder anzeigt. Jemand habe dem Frührentner einen Ausdruck dieser Äußerungen in den Briefkasten gesteckt. Daraufhin habe der Mann Strafanzeigen gestellt.
Der Frührentner, der seit 2006 mehr als 50.000 Autofahrer wegen Falschparkens oder anderer Vergehen angezeigt haben soll, hatte Ende 2016 auch beim Verwaltungsgericht Göttingen eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht hatte eine Verfügung der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten bestätigt, die Knöllchen-Horst die Verwendung sogenannter Dashcams für die Jagd auf Verkehrssünder untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet hatte. In seinem Beschluss hatte das Gericht auch darauf hingewiesen, dass die Verfolgung von Verkehrsverstößen eine öffentliche Aufgabe darstellt, deren Erfüllung
Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten ist.
Schon in der Vergangenheit musste der selbsternannte Ordnungshüter Niederlagen einstecken:
2015 zog er vor Gericht, weil er sich beleidigt fühlte – und zwar vom früheren Erotik-Star Dolly Buster. Das Gericht teilte seine Ansicht jedoch nicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde von N. nicht angenommen und ihm eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 1.000 Euro auferlegt.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Keine Beleidigung im Internet: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21706 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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