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Klage gegen Bundesregierung: Kli­ma­schutz als jus­ti­zia­bler Rechtsakt?

04.06.2019

Klimawandel: Die Uhr läuft

(c) icedmocha - stock.adobe.com

40 Prozent CO2-Ausstoß weniger als 1990, so lautete das Klimaziel für das Jahr 2020 für lange Zeit. Drei Familien klagen nun mit Unterstützung von Greenpeace gegen die Bundesregierung, die die Ziele einhalten soll.

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Die Regierung in Berlin lässt sich Zeit beim Klimaschutz - und so den Meeresspiegel weiter steigen. Drei Familien wollen die Bundesregierung nun mit Unterstützung der Umweltschutzorganisation Greenpeace vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin zum Handeln zwingen.

Die Familie Backsen aus Pellworm und ihre Mitkläger sind die ersten, die eine Klimaklage gegen die deutsche Bundesregierung eingereicht haben. Neben der Familie Backsen klagen die Familie Lütke Schwienhorst, Milchbauern aus Brandenburg, und die Familie Blohm, die im Alten Land in Niedersachsen Äpfel anbaut. Alle Kläger sehen, so heißt es in der Klageschrift, ihre Existenzgrundlage durch den Klimawandel bedroht. Die Wetterextreme hätten Auswirkungen auf ihre Landwirtschaft - es gebe neue Schädlinge, die Ernte falle schlechter aus, Tiere seien gestresst. Die Klagenden sehen deswegen ihre Grundrechte aus Art. 2, 12 und 14 Grundgesetz verletzt.

Die Klage wurde bereits im Oktober 2018 beim VG eingereicht. Das zuständige Umweltministerium hat über seine Anwaltskanzlei schon zum zweiten Mal eine Verlängerung der Antwortfrist erbeten. Die klagenden Familien warten aktuell noch auf die Erwiderung. In der Zwischenzeit hat Greenpeace anderen vom Klimawandel Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich als Beigeladene anzuschließen. Mehrere tausend Menschen meldeten sich, weil auch sie sich in ähnlicher Form vom Klimawandel betroffen sehen. Gut 200 dieser Fälle hat Greenpeace nachträglich beim Gericht eingereicht, um der Klage noch mehr Nachdruck zu verleihen.

Einhaltung einer nichtgesetzlichen Norm?

Die Kläger stützen sich dabei auf einen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung aus dem Dezember 2014, das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020". Ziel des Programms ist es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Kläger werfen der aktuellen Bundesregierung vor, dieses Ziel abgeschrieben zu haben, anstatt ausreichende Maßnahmen zu treffen, um es zu erreichen. Vor dem VG klagen sie deshalb auf Feststellung, dass die Bundesregierung zur Einhaltung der Ziele verpflichtet ist.

Vertreten werden die Kläger von der Hamburger Kanzlei der Umweltrechtlerin Roda Verheyen. Bisher ist noch offen, ob das VG die Klage überhaupt für zulässig hält. "Das Ungewöhnliche an dem Fall ist, dass wir auf die Einhaltung einer Norm klagen, die nicht als Gesetz verabschiedet ist", so Verheyen in einem Interview im Oktober 2018. "Im Kern hängt der Erfolg der Klage davon ab, ob das Gericht uns folgt, dass es sich bei dem Klimaschutzziel 2020 um einen justiziablen Rechtsakt handelt", so Verheyen weiter.

Nach Auffassung der Hamburger Rechtsanwältin ist das der Fall: "Die Bundesrepublik Deutschland hat den Klimaschutz beziehungsweise das notwendige Schutzniveau bisher nur durch Kabinettsbeschlüsse geregelt. Wenn die Bundesregierung einen so wichtigen Aufgabenbereich nur durch Handlungsprogramme regelt, aber nicht durch Gesetze, stellt sich die Frage, ob sie nicht trotzdem daran gebunden ist. Und da sagen die hier vorgehenden Klägerfamilien: Ja. Tu' das, was du versprochen hast, Bundesregierung, setz' das Klimaschutzziel 2020 um", sagte Verheyen.

Umweltrechtler: "Weltrettung per Gerichtsbeschluss juristisch schwer begründbar"

Allerdings halten das nicht alle für eine gute Idee. Der Umweltrechtler Bernhard Wegener von der Uni Erlangen-Nürnberg ist eigentlich bekannt dafür, dass er sich für Klagerechte der Umweltverbände einsetzt. Aber als man ihn zu einer Klimaklage überreden wollte, stand für ihn fest: Das ist der falsche Weg.

"Die mit den Klimaklagen angestrebte Weltrettung per Gerichtsbeschluss ist juristisch schwer begründbar, im Ergebnis illusorisch und wenigstens potenziell gefährlich", argumentiert der 54-Jährige in der Zeitschrift für Umweltrecht. Wenn Klimakläger Erfolg hätten, müssten Gerichte die Politik in die Schranken weisen und konkrete Ansagen zum Klimaschutz machen. Doch mit dieser "Menschheitsaufgabe" wären sie maßlos überfordert, meint Wegener.

"Gerichte leben davon, dass ihre Urteile beachtet werden", sagt der Jurist. Aber was sollte ein Gericht tun, wenn ein Klima-Urteil nicht eingehalten wird? "Es kann nicht die Zeit zurückdrehen und auch nicht die Klimapolizei rufen", urteilt er. Die Befürchtung: Je mehr Urteile nicht eingehalten werden, desto mehr wird das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat schwinden.

Allerdings wäre es nicht der erste Fall, bei dem die Justiz sich mit den Folgen und der Verantwortung für den Klimawandel beschäftigt. Eine Klimaklage, die für viel Aufsehen sorgte, stammt aus den Niederlanden. Ein Gericht in Den Haag verurteilte den Staat Anfang des Jahres dazu, den CO2-Ausstoß des Landes bis Ende 2020 um 25 Prozent gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren. Das Oberlandesgericht Hamm entschied im Fall eines peruanischen Bauern, dass ein Großkonzern wie RWE grundsätzlich auch für Klimaschäden zur Verantwortung gezogen werden kann.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Klage gegen Bundesregierung: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35749 (abgerufen am: 06.02.2026 )

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