Nach dem Klette-Prozess in Verden: Gerichts­saal sucht neue Auf­gabe

12.08.2026

Das Urteil gegen Daniela Klette ist gefallen. Der eigens für den Prozess für 3,6 Millionen Euro umgebaute Gerichtssaal steht leer, jetzt denkt das Justizministerium über anderweitige Nutzung nach. Klette droht derweil ein weiteres Verfahren.

Monate nach dem Urteil im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette steht der eigens umgebaute Gerichtssaal noch immer leer. Noch sei nicht über die Nachnutzung des für rund 3,6 Millionen Euro gemieteten Geländes in Verden entschieden, teilte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums mit. Dazu liefen aktuell Gespräche mit dem Vermieter und anderen Beteiligten.

Der Vertrag für den umfunktionierten Reiterhof gilt bis Ende Mai 2027 und kann bei Bedarf verlängert werden. Das Ministerium ging nach früheren Angaben davon aus, dass das Mammutverfahren mindestens so lange dauern würde. Doch es kam anders: Das Urteil fiel am 27. Mai 2026, also ein Jahr früher als gedacht.

Seitdem ist die 800 Quadratmeter große Halle ungenutzt. Auch das angrenzende Wohnhaus mit Gästehaus, Koppeln, Garten, Schwimmsee und Spielplatz liegt verlassen da. Ursprünglich hatte das Ministerium angedacht, die Reithalle im Anschluss an den Prozess für andere Verfahren mit hohen Sicherheitsvorkehrungen und vielen Beteiligten zu nutzen.

Es wurde auch spekuliert, ob der Standort künftig als neuer Hochsicherheitssaal dienen könnte. Die bisherigen Räumlichkeiten im Oberlandesgericht Celle sind in die Jahre gekommen. Doch das Ministerium winkt nun ab. "Der Neubau eines Hochsicherheitsgebäudes ist für den Standort Hannover geplant", teilte ein Ministeriumssprecher mit.

Nach Urteil in Verden: Klette droht zusätzliches Verfahren

Das Urteil gegen Klette wird derweil überprüft. Das Landgericht Verden hatte sie zu 13 Jahren Haft verurteilt, wegen schweren Raubes, Verstößen gegen Waffengesetze und anderer Straftaten. Dagegen legten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision ein.

Die Staatsanwaltschaft warf Klette vor, zwischen 1999 und 2016 an mehreren Raubüberfällen auf Geldtransporter und Kassenbüros mitgewirkt zu haben. Sie ging in ihrem Plädoyer von einem versuchten Mord aus und hatte daher eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Dabei hatte das Gericht in einem rechtlichen Hinweis schon mitgeteilt, dass die Kammer den Überfall als versuchten schweren Raub sehen würde. Klettes Anwalt Dr. Lukas Theune sah darin einen Teilerfolg.

Klette droht jedoch noch ein weiterer Prozess. Die Bundesanwaltschaft erhob Ende März Anklage wegen Verbrechen, die die 67-Jährige während ihrer Zeit bei der RAF begangen haben soll. Dabei geht es unter anderem um versuchten Mord, Sprengstoffanschläge und erpresserischen Menschenraub. Die Anklage beruhe im Wesentlichen auf zweifelhaften Aussagen eines V-Manns, das Vorgehen der Bundesanwaltschaft sei daher "vor allem politisch motiviert", sagt Lukas Theune gegenüber LTO.

Das Verfahren könnte am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main stattfinden. Das Gericht hat sich bislang nicht geäußert, ob es die Anklage zulässt und Termine für einen Prozess plant.

Klette befindet sich weiter in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta, wie das niedersächsische Justizministerium mitteilt. "Eine Verlegung – gleich wohin – ist nicht terminiert."

dpa/sim/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach dem Klette-Prozess in Verden: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60622 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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