Trotz offizieller Aufnahmezusagen können viele Afghanen weiterhin nicht nach Deutschland einreisen. Nun reichen einige von ihnen gezielt Klagen und Eilanträge gegen die Bundesregierung ein, über die das VG Berlin entscheiden muss.
Am Freitag sind beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin mehrere Klagen und Eilanträge von afghanischen Staatsangehörigen gleichzeitig eingegangen. Das hat die Pressestelle des Gerichts gegenüber LTO bestätigt. Deren Ziel: die Visumserteilung.
Laut Informationen von Focus+ soll es sich um 25 Afghanen handeln, die Verfahren anstrengen. Haben sie Erfolg, könnten weitere zahlreiche Klagen und Eilanträge folgen. Unterstützt werden sie dabei von der zivilgesellschaftlichen Initiative "Kabul Luftbrücke" sowie von politisch engagierten Anwälten. Bei den Antragstellern und Klägern handelt es sich um Menschen, die sich derzeit in Pakistan aufhalten und eine gültige Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan besitzen, jedoch kein Visum erhalten.
Der Hintergrund: Die unionsgeführte Bundesregierung hat aktuell sämtliche Einreisen über das Aufnahmeprogramm am 8. Mai 2025 ausgesetzt. Die Betroffenen, insgesamt 2.384 Menschen, befinden sich in einer prekären Lage: Sie dürfen nicht dauerhaft in Pakistan bleiben, ab dem 30. Juni droht ihnen dort die Abschiebung zurück nach Afghanistan. Einige der Afghanen warten noch auf letzte Sicherheitsüberprüfungen, andere haben diese bereits abgeschlossen und benötigen lediglich noch das Visum für eine Einreise. Die Klagen und Eilanträge richten sich gegen diese Verzögerungen, sagen ihre Anwälte.
CDU/CSU wollen bestehende Aufnahmezusagen widerrufen
Gleichzeitig prüfen das Außenministerium unter Johann Wadephul (CDU) und das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) rechtliche Möglichkeiten, bereits erteilte Aufnahmezusagen zu widerrufen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Zusagen über andere Programme als das Bundesaufnahmeprogramm erteilt wurden – bei diesen sind bereits zahlreiche Widerrufe erfolgt.
Bei Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm ist ein Widerruf juristisch schwieriger. Die Regierung argumentiert, dass viele Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen seien, beispielsweise aufgrund fehlender Sicherheitsinterviews. Daher, so die Argumentation, sei die Zusage noch kein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt, ein Widerruf sei demnach möglich.
Der Berliner Rechtsanwalt Matthias Lehnert, der mehrere der klagenden Afghanen vertritt, widerspricht dieser Einschätzung entschieden. "Es ist unstrittig, dass es sich bei den Aufnahmezusagen um Verwaltungsakte handelt – das steht auch auf den Dokumenten. Die Regierung kann die Realität nicht nach Belieben umdeuten."
Asylpolitik der Bundesregierung erneut auf dem Prüfstand
Positive Urteile und Beschlüsse in den beim VG Berlin angestrengten Verfahren könnten eine Signalwirkung entfalten und eine mögliche Klagewelle der übrigen rund 2.400 schutzsuchenden Afghanen auslösen. Zwar hätten solche Entscheidungen keine unmittelbare Auswirkung auf andere Fälle, dafür aber Signalfunktion an die Bundesregierung, die es dann womöglich nicht mehr auf weitere Klagen und Eilanträge ankommen lassen könnte.
Das VG Berlin wird damit zum zweiten Mal innerhalb eines Monats über die Rechtmäßigkeit der Asylpolitik der Bundesregierung zu entscheiden haben. Am 2. Juni hatte das Verwaltungsgericht die Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze für unionsrechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung versuchten die Regierungskreise, als eine bloße Einzelfallentscheidung abzutun.
pa/LTO-Redaktion
Keine Aufnahme trotz Zusage: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57460 (abgerufen am: 14.03.2026 )
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