Nutzer befürchten Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit: Erste Klage gegen TikTok-Verbot in Mon­tana

19.05.2023

Als erster Bundesstaat in den USA hat Montana am Mittwoch die App TikTok verboten. Nur wenige Stunden später reichten fünf Nutzerinnen und Nutzer Klage gegen diese Entscheidung ein. Sie sehen ihr Recht auf Meinungsfreiheit gefährdet. 

Die Social-Media-App hat mehr als eine Milliarde Nutzer und ist die erfolgreichste Online-Plattform in westlichen Ländern, die nicht aus den USA stammt. Im US-Bundesstaat Montana soll sie ab dem kommenden Jahr verboten werden. 

"Um die persönlichen und privaten Daten der Menschen in Montana vor der Kommunistischen Partei Chinas zu schützen, habe ich Tiktok in Montana verboten", twitterte der Gouverneur, der Republikaner Greg Gianforte, nach der Unterzeichnung des Gesetzes, das vom Abgeordnetenhaus des Bundesstaates im April verabschiedet worden war. Tritt dieses in Kraft, soll es Download-Plattformen ab dem 1. Januar 2024 untersagt sein, die Social-Media-App anzubieten. 

Gegen diese Entscheidung wehrten sich nun die ersten Nutzerinnen und Nutzer der App. "Montana kann seinen Einwohnern genauso wenig verbieten, Tiktok zu nutzen und dort Beiträge zu veröffentlichen, wie es das "Wall Street Journal" verbieten kann wegen dessen Eigentümers oder des Gedankenguts, das es veröffentlicht", heißt es in einer am Mittwochabend bei einem Bundesgericht in Missoula eingereichten Klageschrift. Die Klage könnte das Inkrafttreten des Gesetzes nun hinauszögern.

Der Bundesstaat überschreite seine Befugnis, wenn er unter Verweis auf die nationale Sicherheit oder aus außenpolitischen Gründen ein solches Verbot erlasse. Montana dürfe auch nicht eine ganze Plattform verbieten, nur weil der Bundesstaat einige der dort getätigten Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit geschützt seien, als gefährlich wahrnehme.

Für Regierungsmitarbeiter ist die App bereits verboten

Tiktok gehört zum aus China stammenden Internetkonzern Bytedance und steht in den USA unter starkem politischem Druck. Die Regierung von Präsident Joe Biden untersagte ihren Mitarbeitern die Nutzung der App auf Handys. Seit Monaten läuft eine Untersuchung, die zu einem landesweiten Verbot von Tiktok führen könnte, falls es keinen Eigentümerwechsel geben sollte. Hintergrund sind Sorgen, dass chinesische Behörden und Geheimdienste via Tiktok Informationen über Amerikanerinnen und Amerikaner sammeln und sie politisch beeinflussen könnten.

Nutzerinnen und Nutzer, die die App bereits auf ihren Geräten haben, sollen sie behalten und weiterverwenden dürfen. In Montana dürfte Tiktok dann aber nicht mehr als Unternehmen tätig sein. Für jeden Tag, den die App trotzdem erhältlich wäre, müssten die App-Store-Betreiber und Tiktok 10.000 Dollar Strafe zahlen.

Tiktok wehrt sich gegen das Verbot

Das Unternehmen weist alle Verdächtigungen zurück und betont, man sehe sich nicht als Tochter eines chinesischen Konzerns. Bytedance sei zu 60 Prozent im Besitz westlicher Investoren, der Firmensitz liege auf den Cayman-Inseln in der Karibik. Kritiker kontern, dass die chinesischen Gründer bei einem Anteil von 20 Prozent die Kontrolle dank höherer Stimmrechte hielten und Bytedance eine große Zentrale in Peking habe.

Wegen der großen Sicherheitsbedenken musste Tiktok-Chef Shou Zi Chew Ende März im US-Kongress Rede und Antwort stehen. Dabei stieß er bei republikanischen wie auch demokratischen Abgeordneten auf Misstrauen und Ablehnung. Tiktok betont, man habe nie Datenanfragen von chinesischen Behörden bekommen und würde solchen Aufforderungen auch nicht nachkommen. Das Unternehmen versucht, Washington mit dem Argument einer abgesicherten Datenspeicherung in den USA zu überzeugen.

Tiktok kritisierte das Verbot in einer ersten Reaktion als Verstoß gegen das Recht auf Redefreiheit. Man werde daran arbeiten, die Rechte der Nutzer zu schützen. Die Menschenrechtsorganisation ACLU warnte, das Gesetz lege die Grundlage für eine übermäßige staatliche Kontrolle über das Internet.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nutzer befürchten Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51813 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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