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6504

EGMR verurteilt Deutschland zu Entschädigung: 40.000 Euro für entlassenen Kirchenmusiker

29.06.2012

Der EGMR hat einem Essener Kirchenmusiker, dem wegen seines Privatlebens gekündigt worden war, eine Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen. Das Gericht hatte die Kündigung bereits vor zwei Jahren als rechtswidrig beurteilt, jetzt ging es nur noch um die Höhe der Entschädigung.

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Der Organist und Chorleiter einer katholischen Kirchengemeinde sei zu Unrecht entlassen worden, hieß es in dem Urteil vom 23. September 2010. Die Kirche habe mit seiner Entlassung wegen einer außerehelichen Beziehung gegen die Achtung der Privatsphäre verstoßen. Der Musiker hatte zunächst 644.000 Euro Entschädigung für nicht erhaltene Gehälter ab dem 1. Juli 1998 bis zu seiner angenommenen Pensionierung 2022 gefordert.

Der Organist lebte seit der Trennung von seiner Frau und seinen zwei Kindern im Jahre 1994 mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen. Als bekannt wurde, dass die Freundin ein Kind erwartete, reagierte die Kirche mit einer Entlassung. Seit dem 1. September 2002 ist der Musiker halbtags in einer evangelischen Kirche angestellt.

Die Klagen gegen seine Kündigung ohne vorherige Abmahnung waren von den deutschen Arbeitsgerichten abgewiesen worden. Zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) feststellte: Die deutschen Arbeitsgerichte hätten "nicht sorgfältig genug zwischen den Rechten des Klägers und des kirchlichen Arbeitgebers abgewogen", befanden die Straßburger Richter. Sie hätten lediglich die Argumentation der Kirche übernommen (Urt. v. 28.06.2012, Az. 1620/03).

mbr/LTO-Redaktion

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EGMR verurteilt Deutschland zu Entschädigung: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6504 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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