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Pläne gegen Kinderpornografie: Entschärfter Gesetzesentwurf passiert Rechtsausschuss

12.11.2014

Kinder und Jugendliche sollen besser vor Pornografie und sexuellem Missbrauch geschützt werden. Die Gesetzespläne von Justizminister Maas stießen zunächst auf Kritik. Nun sind sie abgemildert - und mehrheitsfähig. Der Rechtsausschuss winkte den geänderten Entwurf am Mittwoch durch, am Freitag befasst sich damit der Bundestag. Was ist künftig strafbar?

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat die Gesetzespläne gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch in Teilen entschärft und sich so eine Mehrheit im Parlament gesichert. Der Rechtsausschuss des Bundestages stimmte dem geänderten Entwurf am Mittwoch zu. An diesem Freitag soll das Parlament das Vorhaben beschließen. Wer unerlaubt Nacktfotos von Jungen und Mädchen macht und verbreitet, soll in Zukunft eher mit Strafen rechnen als bislang.

Der Minister hatte zunächst sogar geplant, das unbefugte Ablichten von nackten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen generell unter Strafe zu stellen. Diese ursprünglichen Pläne waren jedoch auf Kritik von Rechtspolitikern und Experten gestoßen. Sie hatten bemängelt, dies gehe zu weit und kriminalisiere auch unverfängliche Handlungen. Einwände waren sowohl aus den Reihen der Länder gekommen als auch aus den Bundestagsfraktionen und vom Koalitionspartner Union.

Maas steuerte schließlich nach: Künftig soll sich nun strafbar machen, wer Kinder und Jugendliche nackt ablichtet - mit dem Ziel, die Aufnahmen zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. Das heißt, Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.

Klargestellt wird außerdem die Rechtslage bei sogenannten Posing-Bildern. Aufnahmen, die nackte Kindern in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung zeigen oder ihre Genitalien in aufreizender Form in den Fokus nehmen, sind demnach ausdrücklich verboten.

Änderung der Vejährungsfrist

Generell dürfen keine Bildaufnahmen weitergegeben werden, die geeignet sind, dem Ansehen des Betroffenen erheblich zu schaden. Das gilt für Nacktbilder ebenso wie bloßstellende Aufnahmen, etwa von Gewaltszenen. Diese Regelung soll auch Erwachsene schützen - insbesondere vor "Cyber-Mobbing".

Auch "Cyber-Grooming" soll umfangreicher geahndet werden - also Versuche eines Erwachsenen, unter falschen Angaben über das Internet Kontakt zu Kindern aufzunehmen, um sie etwa zu sexuellen Handlungen zu bewegen.Außerdem wird der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erweitert: Künftig fallen darunter zum Beispiel auch Fälle, in denen es sich bei dem Täter um den Vertretungslehrer des Opfers handelt.

Ein weiteres Vorhaben in dem Gesetzentwurf: Sexualstraftaten sollen künftig später verjähren. Für schwere Sexualdelikte gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Nach geltender Rechtslage beginnt diese mit dem 21. Geburtstag des Opfers. Diese Grenze wird nun auf den 30. Geburtstag angehoben. Das heißt, schwerer Missbrauch verjährt in Zukunft nicht vor dem 50. Geburtstag des Opfers, selbst wenn der Betroffene zur Tatzeit minderjährig war.

Entwurf kriminalisiert nicht jedes harmlose Foto

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), zeigte sich zufrieden mit der geänderten Fassung. Es werde nicht jedes harmlose Foto kriminalisiert. Bilder für das private Fotoalbum blieben unberührt, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa.

Aus der Opposition kam jedoch Kritik. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, beklagte, die Änderungen seien viel zu kurzfristig gekommen - und deshalb mangelhaft. Man habe in letzter Minute etwas zusammengestrickt und dabei neue Fehler eingebaut, bemängelte sie gegenüber der dpa. "Das Gesetz ist in dieser Form grober Unfug."

Die Pläne gehen auf mehrere EU-Vorgaben und Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Sie sind aber auch eine Reaktion auf die Kinderpornografie-Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy.

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Pläne gegen Kinderpornografie: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13788 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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