Der einstige Internetstar Kim Dotcom will eine Auslieferung aus seiner Wahlheimat Neuseeland an die USA verhindern. Vor dem Berufungsgericht kassierte er nun aber eine weitere Niederlage. Der Deutsche hat jetzt nur noch eine Möglichkeit.
Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom ist in Neuseeland mit einem weiteren Versuch gescheitert, seine drohende Auslieferung an die USA zu verhindern. Das Berufungsgericht in Wellington bestätigte ein Urteil der Vorinstanz und wies den Einspruch des 52-Jährigen gegen den Auslieferungsbeschluss zurück.
Unter anderem waren die neuseeländischen Richter der Ansicht, dass die Auslieferungsentscheidung mit Section 9 des New Zealand Bill of Rights Act (NZBORA) vereinbar ist. Darin geregelt ist das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung. Mit solcher sei im Falle einer Auslieferung in die USA nicht zu rechnen. Auch ordneten die Richter an, dass Dotcom die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Der gebürtige Kieler kann nun nur noch vor das Oberste Gericht Neuseelands ziehen. Der neuseeländische Supreme Court hat seinen Sitz ebenfalls in Wellington.
Massenhaft Urheberrechtsverletzungen über "Megaupload"
Die USA werfen Dotcom die massenhafte Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche vor. Der Gründer der früheren Internet-Plattform Megaupload heißt mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz und lebt seit 2010 in Neuseeland. Über Megaupload haben Nutzer unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehserien und Musik ausgetauscht. Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Bei einer Verurteilung droht ihm jahrzehntelange Haft.
Der neuseeländische Justizminister Paul Goldsmith hatte den Auslieferungsbeschluss bereits vor rund zwei Jahren unterzeichnet. Seitdem versucht Dotcom, die Übergabe an die USA doch noch mit verschiedenen Rechtsmitteln zu verhindern. "Ich liebe Neuseeland. Ich werde nicht weggehen", schrieb er damals in sozialen Netzwerken.
Dotcom klagt seit Längerem über gesundheitliche Probleme. Der Rechtsstreit dauert schon mehr als zehn Jahre an und hat verschiedene Gerichte beschäftigt. Bereits 2018 hatte Dotcom mit Blick auf die juristischen Querelen erklärt, er habe nach "sechs Jahren Stress" große gesundheitliche Probleme. Ende 2024 teilte er mit, er habe einen schweren Schlaganfall erlitten.
Einst ein schillernder Internetstar
Bereits Mitte der 1990er-Jahre machte sich Dotcom in der Hacker-Szene einen Namen. Mit Megaupload wurde er zur weltbekannten Internetpersönlichkeit, die Plattform macht aus ihm einen vielfachen Millionär. Das Geschäftsmodell beruhte auf Werbung sowie kostenpflichtigen Premium-Zugängen. Zeitweise zählte Megaupload zu den meistbesuchten Webseiten weltweit, bevor die Plattform 2012 nach Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI abgeschaltet wurde.
Dotcom wurde außerdem 2002 vom Amtsgericht München wegen Insiderhandels zu einer Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe verurteilt. Heutzutage ist Dotcom vor allem durch seine umstrittenen Posts auf der Plattform X bekannt.
dpa/sjm/LTO-Redaktion
Kampf gegen Auslieferung in die USA: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60321 (abgerufen am: 16.07.2026 )
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