Ähnliche Tat, anderes Urteil?: KI soll deut­sche Gericht­s­ur­teile ana­ly­sieren

05.01.2026

Künstliche Intelligenz könnte Unterschiede in der Rechtsprechung sichtbar machen – von Schimmelstreitigkeiten bis zu Freispruchquoten. Voraussetzung: deutlich mehr veröffentlichte Urteile.

Künstliche Intelligenz könnte künftig dabei helfen, regionale Unterschiede in der Rechtsprechung sichtbar zu machen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass deutlich mehr Gerichtsentscheidungen veröffentlicht werden, die anschließend von KI-Systemen ausgewertet werden könnten. Das erklärte der Präsident des Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Jörg Müller, gegenüber der dpa.

Eine solche Auswertung könne nicht nur regionale Besonderheiten offenlegen, sondern auch Prognosen ermöglichen – etwa zur Wahrscheinlichkeit bestimmter Verfahrensausgänge. Denkbar sei es, so Müller, per KI-Abfrage zu ermitteln, in wie vielen Fällen von Schimmelschäden Mieter letztlich wegen mangelhafter Lüftung hafteten oder wie sich Freispruchquoten zwischen Nord- und Süddeutschland unterscheiden.

Eine quantitative Analyse aller verfügbaren Urteile könne zudem Hinweise darauf liefern, wo tendenziell härtere und wo eher mildere Strafen verhängt würden. Das könne wiederum eine Diskussion innerhalb der Justiz anstoßen und langfristig zu einer stärkeren Angleichung beitragen, sagte Müller.

Darüber hinaus ließe sich eine solche Datenbasis nutzen, um generative KI-Systeme gezielt nachzutrainieren. Ziel sei es, juristische Fragen künftig mit höherer Wahrscheinlichkeit korrekt beantworten zu können.

Risiko bleibt nicht aus

Zugleich wies Müller auf Risiken hin. KI könne diskriminierende Tendenzen aus den Trainingsdaten übernehmen oder sogar verstärken. "Dieses Risiko besteht", so Müller. Aus den USA sei etwa ein Fall bekannt, in dem KI bei Bewerbungsverfahren bestehende rassistische Diskriminierungen reproduziert habe.

Gleichzeitig liege darin aber auch eine Chance: Mithilfe von KI könne die Justiz die eigene, menschliche Entscheidungspraxis daraufhin überprüfen, ob und welche Diskriminierungen darin enthalten seien – und gegebenenfalls gegensteuern. Diese Möglichkeit sollte aus seiner Sicht genutzt werden.

Derzeit werden Schätzungen zufolge nur etwa ein bis drei Prozent aller in Deutschland gesprochenen Urteile veröffentlicht. Die Initiative "OffeneUrteile" setzt sich deshalb dafür ein, langfristig eine Million Gerichtsentscheidungen öffentlich zugänglich zu machen.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ähnliche Tat, anderes Urteil?: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58986 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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