Nachdem das Berliner LG im Frühjar 2012 einzelne Geschäftsbedingungen und die Freundefinder-Funktion des Unternehmens gerügt hatte, blieb Facebook nun auch in der zweiten Instanz erfolglos.
Es bleibt dabei: Facebook muss seine Nutzer klar und deutlich darüber informieren, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch importiert wird. Mit diesem Vorgang will das soziale Netzwerk neue Nutzer gewinnen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt und bereits in erster Instanz vor dem Landgericht (LG) Berlin Recht bekommen.
In dem Rechtsstreit ging es zudem um einzelne Klauseln in den Geschäftsbedingungen Facebooks. Das Unternehmen dürfe sich nicht ein weltweit geltendes, kostenloses Nutzungsrecht an den Inhalten ihrer Mitglieder einräumen lassen. Das LG hatte klargestellt, dass die Facebook-Nutzer Urheber ihrer Bilder oder Videos blieben und einer Nutzung durch das Unternehmen gesondert zustimmen müssten.
Das Kammergericht (KG) Berlin hat das Urteil nun in der Berufung bestätigt (Urt. v. 24.01.2014, Az. 5 U 42/12). Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
una/LTO-Redaktion
KG Berlin zum "Freundefinder": . In: Legal Tribune Online, 28.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10798 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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