Druckversion
Sonntag, 17.05.2026, 10:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/kg-berlin-4u51-19-vw-diesel-skandal-sittenwidrige-schaedigung-kenntnis-fuehrungsebene
Fenster schließen
Artikel drucken
37153

Kammergericht: VW hat Kunden sit­ten­widrig geschä­digt

20.08.2019

Diesel-Auto (Symbolbild)

© fewerton - stock.adobe.com

Das Kammergericht ist der Ansicht, dass VW seine Diesel-Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Diese vorläufige Rechtsansicht teilte das Gericht am Montag mit, die Parteien wollen sich nun einigen.

Anzeige

Das Kammergericht (KG) hat sich in die Liste der Gerichte eingereiht, die VW im Dieselskandal vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seiner Kunden bescheinigen. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor, die das Gericht am Dienstag veröffentlichte. Darin teilte es auch mit, dass die Parteien in zwei Verfahren eine gütliche Einigung anstreben, die man nun abwarten wolle (Az. 4 U 51/19 u. 4 U 9/19).

In den Verfahren streiten Diesel-Käufer mit dem Autohersteller um Schadensersatzansprüche wegen des Kaufs von Fahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware. Der 4. Zivilsenat, der beide Sachen verhandelt, hat den Parteien nun seine vorläufige Rechtsauffassung mitgeteilt, nach der VW schlechte Karten haben dürfte. Denn die Richter sind der Ansicht, dass der niedersächsische Autobauer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung seiner Kunden nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet.

Der Schaden der Kunden liegt nach Auffassung des Senats darin, dass so ein Fahrzeug schon rein aufgrund der Betroffenheit vom Abgas-Skandal im Wert gemindert und der Schaden zudem bereits durch die Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit begründet sei. Ob nachträglich ein Software-Update durchgeführt wird, spiele indes keine Rolle, da daraus kein Verzicht auf Schadensersatz abzuleiten sei. 

KG zweifelt an fehlender Kenntnis auf Führungsebene

Auch dass VW als Beklagte - vertreten durch seinen Vorstand - vorsätzlich gehandelt habe, habe das Unternehmen nicht widerlegen können. Wie schon in anderen Verfahren zuvor hatte sich VW zur Frage der Kenntnis von den Abgasmanipulationen auf Führungsebene in Schweigen gehüllt.

Das gereichte dem Unternehmen vor dem KG nicht zum Vorteil: Dass trotz interner Ermittlungen nichts dazu mitgeteilt wurde, wer die Entscheidungsträger gewesen sind, ließ das Gericht zweifeln. Angesichts der Reichweite der Entscheidung, die manipulierte Abschaltvorrichtung konzernweit einzusetzen, betrachte man es als fernliegend, dass die entsprechenden Vorgänge mit Aufträgen in Millionenhöhe dem Vorstand nicht bekannt gewesen sein sollen, so das Gericht.

Jedenfalls bei Kenntnis des Leiters der Entwicklungsabteilung hafte das Unternehmen nach der Vorschrift über Verrichtungsgehilfen gem. § 831 BGB für dessen Verschulden. Ein Auswahlverschulden seinerseits bei der Besetzung des Postens habe VW nicht widerlegen können. Der mögliche Schadensersatzanspruch reduziere sich aber um den Betrag eines Nutzungswertersatzes für die Dauer der Benutzung des manipulierten Fahrzeugs, betonte das KG. Der Senat geht dabei nach einer Schätzung von einer Regellaufleistung der Fahrzeuge von 300.000 Kilometern aus.

Wie das KG hatten auch schon zuvor die Oberlandesgerichte in Koblenz, Karlsruhe, Köln, sowie die Landgerichte in Frankfurt und Düsseldorf entschieden. Sie alle gingen ebenfalls davon aus, dass die verantwortliche VW-Führungsriege von den verbauten Einrichtungen gewusst haben muss.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kammergericht: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37153 (abgerufen am: 17.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Abgasaffäre
    • Auto
    • Autokauf
    • Haftung
    • Sittenwidrigkeit
  • Gerichte
    • Kammergericht
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
Unfall mit Carsharing (Symbolbild) 12.05.2026
Fahrerlaubnis

LG Berlin I verneint Fremdschaden beim Carsharing:

"Miles"-Fahrer ver­ur­sacht Unfall, fährt weg – und behält doch die Fahr­er­laubnis

Der Fahrer eines "Miles" verschuldet einen Unfall und macht sich aus dem Staub. Trotz Unfallflucht verneint das LG Berlin I die Voraussetzungen für einen Fahrerlaubnisentzug. Der Schaden am Carsharing-Fahrzeug sei kein Fremdschaden.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Volkswagen-Werk, Symbol für die aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Dieselverfahren und Investorenaussagen. 12.05.2026
Abgasaffäre

Kapitalmarktrecht und Dieselverfahren:

Ver­ur­teilter Ex-Manager sagt im VW-Inves­to­ren­pro­zess aus

Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre kommt es auf die Kenntnis der Konzernspitze von illegalen Abschalteinrichtungen an. Nun sagt Wolfgang Hatz aus – ein früherer Audi-Manager, der selbst wegen Betrugs verurteilt wurde.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
Audi A5 Cabriolet 05.05.2026
Auto

OLG Nürnberg:

Ex-Mann muss zur Hoch­zeit geschenktes Cabrio her­aus­geben

Zur Traumhochzeit am Tropenstrand schenkt ein Mann seiner Frau ein Cabrio. Die Beziehung geht in die Brüche, doch was wird aus dem Auto? Das OLG Nürnberg musste entscheiden.

Artikel lesen
Drei Pferde auf einer Weide. Eines tritt aus. 30.04.2026
Tierhalterhaftung

LG Köln zum Pferdetritt:

8.000 Euro Behand­lungs­kosten nach Streit zwi­schen "Diva" und "Bella"

Wenn Pferde ihre Rangordnung klären, fliegen häufig die Hufe. Wer für die Tierarztkosten aufkommt, wenn die Kennenlernphase auf der Weide mit der schweren Verletzung eines Tieres endet, entschied nun das LG Köln.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von orka Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (m/w/d/*) im Be­reich En­er­gie­recht am Stand­ort Ber­lin

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH