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Berufung gegen Urteil des LG Berlin zurückgenommen: "Kei­­nohr­hasen"-Autorin erhält Aus­­kunft über Ein­­nahmen

17.02.2022

Til Schweiger in einer Szene aus "Keinohrhasen"

"Keinohrhasen" mit Til Schweiger war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Foto: picture alliance / Everett Collection | ©Warner Bros/Courtesy Everett Collection

Wegen des großen Erfolgs des Films "Keinohrhasen" verlangt dessen Autorin im Nachgang ein höheres Honorar. Doch dazu muss sie wissen, wie viel Geld der Film einspielte. Diese Auskunft bekommt sie, ein Urteil des LG ist nun rechtskräftig.

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Die Drehbuchautorin Anika Decker hat ein Recht auf Auskunft über die Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch vor dem Kammergericht Berlin nahmen die Produktionsfirma und der Verleih der Filme ihre Berufungen gegen ein früheres Urteil des Landgerichts (LG) zurück, wie mitgeteilt wurde (Az. 24 U 1104/20). Damit ist das Urteil von 2020, das der Drehbuchautorin ein Auskunftsrecht zugesprochen hatte, rechtskräftig. In einem weiteren Schritt könnte es nun vor Gericht um die Frage einer höheren nachträglichen Bezahlung für die Autorin gehen.

"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher:innen. Die Drehbuchautorin forderte eine nachträgliche Beteiligung an den hohen Einnahmen durch Kino, DVD, Fernsehen und Internet.

Hintergrund ihrer sogenannten Stufenklage ist § 32a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der  sog. "Fairnessparagraf". Er sieht eine zusätzliche nachträgliche Bezahlung vor, wenn das ursprüngliche Honorar und die späteren Gewinne in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Das Landgericht sah 2020 wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Autorin. Ob allerdings tatsächlich Zahlungsansprüche der Autorin gegen die beiden Beklagten bestehen, ist durch das jetzt rechtskräftige Teilurteil des LG Berlin vom 27. Oktober 2020 (Az. 15 O 296/18), noch nicht entschieden, sondern muss im weiteren Verfahren vor dem LG geklärt werden.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Berufung gegen Urteil des LG Berlin zurückgenommen: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47562 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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