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Kettensägen-Prozess vorm LG München II: Geld­strafe von 135.000 Euro für Fuß­baller Jens Leh­mann

27.09.2024

Jens Lehmann vorm LG München II

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann kommt vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht in den Gerichtssaal. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Der Kettensägen-Prozess gegen Jens Lehmann ist vor dem LG München II zu Ende gegangen. Statt der ursprünglichen Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro muss er nun "nur" noch 135.000 Euro zahlen.

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Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat das Landgericht (LG) München II den Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs*.

Lehmann sah sich unter anderem dem Vorwurf ausgesetzt, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn beschädigt zu haben. Über die Details zum Vorfall berichtete LTO ausführlich hier. 

Am 22. Dezember des vergangenen Jahres wurde er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizeibeamten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 420.000 Euro, verteilt auf 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro, verurteilt. Gegen dieses Urteil legten sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Letztere hatte zunächst sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Im zweiten Prozess ging es nun deutlich milder für den früheren Fußball-Star aus. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

*Entscheidungsart und -datum bei Gericht angefragt; wird ggf. ergänzt.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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Kettensägen-Prozess vorm LG München II: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55518 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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