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Kein Staatsschutzhintergrund der Weihnachtsmarktattacke: Gene­ral­bun­des­an­walt ermit­telt nicht zum Anschlag in Mag­de­burg

20.01.2025

Magdeburger Weihnachtsmarkt

Zahlen nach dem Magdeburger Weihnachtsmarktanschlag: sechs Tote und fast 300 Verletzte. Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Lars Neumann

Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt erklärt der Generalbundesanwalt, dass er die Ermittlungen nicht an sich ziehen wird. Die Tat habe keinen terroristischen Charakter, sondern den einer Amokfahrt.

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Der Generalbundesanwalt (GBA) Jens Rommel hat keine Ermittlungen nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg eingeleitet. Im Gespräch mit dem SWR erklärte Rommel, dass die Tat neben einer besonderen Bedeutung auch einen spezifischen Staatsschutzhintergrund haben müsse, damit die Bundesanwaltschaft ermittelt. Hierfür sei ein Angriff auf den Gesamtstaat oder auf die Verfassungsgrundsätze erforderlich. Das sei im Kontext des Magdeburger Anschlages nicht gegeben. 

Zwar habe der beschuldigte Taleb A. viele Kontakte mit staatlichen Stellen, aber auch mit vielen anderen Personen, Verbänden und Vereinigungen Ärger gehabt, erläutert Rommel in dem Gespräch. Aus Sicht des GBA hat die Tat daher eher den "Charakter einer Amokfahrt aus persönlicher Frustration" und weniger den Charakter einer Terrorismustat, die gegen die Bundesrepublik oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sei. Letztlich habe sich die Tat gegen den Weihnachtsmarkt gerichtet, der gerade keine staatliche Stelle sei.

Kein Staatsschutzcharakter

Auf SWR-Nachfrage, ob die Bevölkerung die Nichtübernahme der Ermittlungen als eine Bagatellisierung der Tat ansehen könne, erklärte Rommel, dass drei Voraussetzungen vorliegen müssten, damit der GBA ermittelt: Es müsse eine Tat als solche vorliegen, eine besondere Bedeutung gegeben sein und zusätzlich bedürfe es eines Staatsschutzcharakters. 

An letzterer Voraussetzung fehlt es aus Sicht des GBA. Der Bund sei eben nicht automatisch zuständig, nur weil eine Tat besonders groß oder schlagzeilenträchtig war. Die Landesstaatsanwaltschaften hätten in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass sie Amokfahrten wie diese gut aufklären und verfolgen können.

Sechs Tote, fast 300 Verletzte

Das Attentat im Dezember 2024 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Kurz vor Weihnachten raste ein Auto mit hoher Geschwindigkeit in Magdeburg in einen Weihnachtsmarkt. Dabei tötete A. als Fahrer des Pkw sechs Menschen und verletzte nahezu 300 weitere Personen. A ist ein Arzt aus Bernburg, der aus Saudi-Arabien stammt. Er hatte im Februar 2016 einen Asylantrag gestellt, über den im Juli desselben Jahres entschieden wurde. Der saudische Staatsbürger erhielt damals Asyl als politisch Verfolgter. 

A. stellte sich in den vergangenen Jahren als islamkritischer Aktivist dar. In sozialen Medien und Interviews erhob er zuletzt teils wirr formulierte Vorwürfe gegen deutsche Behörden. Er hielt ihnen unter anderem vor, nicht genügend gegen Islamismus zu unternehmen, vor dem er als Betroffener aus Saudi-Arabien gerade geflüchtet sei.

eh/LTO-Redaktion

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Kein Staatsschutzhintergrund der Weihnachtsmarktattacke: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56372 (abgerufen am: 06.02.2026 )

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