Das Unternehmen Groupon bietet Gutscheine für diverse Dienstleistungen an. Jüngst wurden auch Rabattcodes für die Ausstellung von Ehrendoktor- und Ehrenprofessorentiteln einer "Miami Life Development Church" angeboten. Die darauf bezogene Untersagungsverfügung der zuständigen Behörde war rechtmäßig, wie das VG Berlin jüngst feststellte.
Die "Miami Life Development Church" bietet Titel in Fachbereichen wie "Angel Therapy", "Exorcism", "Immortality" oder "Ufology" an. Mit einem Bescheid vom 7. Juni 2012 wurd es ihr untersagt, Gutscheine für derartige Titel zum Kauf anzubieten. Hiergegen wandte sie sich mit dem Einwand, aufgrund der größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden Fachbereichsbezeichnungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) wies den Eilantrag zurück (Beschl. v. 04.09.2012, Az. VG 3 L 216.12). Die Vermittlung der Vergabe von Titeln, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien, sei nach dem Berliner Hochschulgesetz verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen.
Nach diesem Maßstab seien die von der "Miami Life Development Church" vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden und Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. Die für die Titelvergabe zur Auswahl stehenden, angeblich kirchlichen "Fachbereiche" wiesen eine deutliche Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen auf. So könne etwa die Bezeichnung "Psychic Sciences" von einem flüchtigen Betrachter leicht mit "Psychologie" verwechselt werden.
Andere Fachbereiche besäßen zwar bei Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereiche. Diese Beurteilung setze aber differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Bei bloß oberflächlicher Betrachtung sei daher gerade nicht ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Titeln um "Phantasiegebilde" beziehungsweise "Scherzartikel" handele.
age/LTO-Redaktion
VG Berlin zu Gutscheinen: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7033 (abgerufen am: 11.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag