Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter die Mindestlohnregelung. Dies stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag nach einem Treffen mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschem Fußball-Bundes (DFB) klar. Zuvor hatte es in den Vereinen erhebliche Verunsicherungen gegeben.
Bundesarbeitsministerin Nahles zeigte sich nach dem Treffen sicher, dass nun die Unsicherheiten in den Vereinen ausgeräumt werden konnten. Der deutsche Sport lebe auch vom Engagement der Ehrenamtlichen. Sie betonte, dass die Verständigung mit DOSB und DFB im Amateurvertragsbereich keine Korrektur ihres Gesetzes bedeute. Es handle sich um eine Klärung. Denn diese Regelungen seien schon in einem Protokoll des Arbeitsausschusses des Bundestages festgehalten worden. Und diese Protokollnotiz sei durchaus verbindlich.
DOSB-Präsident Alfons Hörmann sagte, es sei wichtig gewesen, "eine Handlungsanweisung zu erhalten, die in der praktischen Arbeit vor Ort eine vernünftige Perspektive bietet". Die Ehrenamtlichen in den Vereinen sollen ihre Auslagen und eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten, aber nicht als Minijobber gemeldet werden. 90.000 Vereine in Deutschland seien auf diese Menschen angewiesen.
DFB-Schatzmeister Reinhard Grindel betonte, die Regel, bei einem Minijob gelte der Mindestlohn, "gilt für Vertragsspieler nicht". Solche Verträge sollten die Spieler an den Verein binden und hätten mit klassischen Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun. Dies gelte im Übrigen nicht nur für den Fußball, sondern für alle Sportarten mit Vertragsspielern. Im Fußballbereich gebe es rund 8.800 solcher Spieler, die in der Regel um die 250 Euro Aufwandsentschädigung bekämen. Grindel unterstrich zugleich, Angestellte von Vereinen, wie hauptamtliche Platzwarte, fielen jedoch unter die Mindestlohnregelung.
Gerade in den unteren Spielklassen war die Verunsicherung nach der Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 groß. Die Spielergewerkschaft begrüßt dagegen den Mindestlohn. Viele Spieler verdienten in den unteren Ligen derzeit vier Euro pro Stunde, arbeiteten aber teilweise hundert Stunden und mehr im Monat unter Profibedingungen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Bundesarbeitsministerin zum Mindestlohngesetz: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14780 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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