Fußball-Zweitligist FC St. Pauli legt Widerspruch gegen den Teilausschluss der Zuschauer beim Heimspiel am 12. März gegen den Karlsruher SC ein. "Wir werden in Berufung gehen und die Entscheidung der ersten Instanz nicht akzeptieren", sagte Vize-Präsident Gernot Stenger nach einer Präsidiumssitzung der Hamburger am Freitag.
Am Montag hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach dem Kassenrollenwurf eines Fans gegen Frankfurts Profi Pirmin Schwegler entschieden, dass gegen den KSC 5.800 Stehplätze leer bleiben müssen. DFB-Chefankläger Anton Nachreiner hatte sogar beantragt, dass 13.000 Zuschauer betroffen sein sollten. Die Stadionkapazität beträgt 24.487 Plätze. Der Club hatte auf eine Geldstrafe gehofft.
"Das Urteil ist aus unserer Sicht zu hart ausgefallen. Auch wenn das Gericht das Auftreten des Werfers gewürdigt und die Strafe im Verhältnis zum Strafantrag mehr als halbiert hat", teilte Stenger mit. Dennoch habe sich der Täter freiwillig gestellt und glaubhaft versichert, "dass er nicht gezielt auf das Spielfeld oder gar auf den Spieler geworfen hat. Danach halten wir einen Ausschluss von 5.800 Zuschauern nicht für angemessen."
Der 20 Jahre alte Werfer selbst war als Zeuge vor dem Sportgericht erschienen und beteuerte unter Tränen, er habe nur eine Luftschlange produzieren wollen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Kassenrollenwurf vor DFB-Sportgericht: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5683 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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