Das hessische Wirtschaftsministerium hat ein Versorgungsunternehmen gezwungen, die Preise für Wasser zu senken – und das sogar rückwirkend. Das OLG Frankfurt bestätigte nun den Sofortvollzug dieser Verfügung. Das Unternehmen muss vier Millionen Euro an seine Kunden zurückzahlen.
Die Landeskartellbehörde Energie und Wasser hatte die überhöhten Preise des Wetzlarer Anbieters Enwag bemängelt und eine Senkung um 33 Prozent angeordnet. Der niedrigere Wasserpreis soll den Verbrauchern auch rückwirkend zugutekommen, sodass die entsprechende Anpassung für die Jahre 2009 und 2010 gleich mit verfügt wurde. Bei einer durchschnittlichen Jahresabnahme von 150 m³ entspricht das einer Erstattung von rund 260 Euro.
Dass Enwag auch sofort zahlen muss, wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt per Eilentscheidung bestätigt. Die Entscheidung im Hauptverfahren (Az. 11W2/11(Kart)) steht aber noch aus, sodass die 14.000 betroffenen Kunden die Erstattung möglicherweise zurückzahlen müssen.
In Hessen laufen acht weitere Kartellverfahren wegen des Verdachts überhöhter Wasserpreise. Betroffen sind Versorgungsunternehmen aus Frankfurt, Kassel, Oberursel, Eschwege, Herborn, Gießen, Wiesbaden und Darmstadt.
ssc/LTO-Redaktion
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Preisanpassungsklauseln von Energieversorgern: Keine Anknüpfung nur an den Heizölpreis
Kartellverfahren in Hessen: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2767 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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