Die fünfte Jahreszeit findet in den kommenden Tagen ihren Höhepunkt. Auch die Justiz feiert mit. Nicht nur in den Karnevalshochburgen bleiben Gerichte geschlossen.
Ob nun Helau! oder eben Alaaf!, die Karnevalsfreunde in deutschen Städten feiern ab Donnerstag das Ende der fünften Jahreszeit. Darauf stellt sich auch die Justiz ein.
In den drei großen Städten Düsseldorf, Köln und Mainz gelten besondere Geschäftszeiten. Am wenigsten Einschränkungen gibt es am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Dort arbeitet am Rosenmontag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr nur ein Bereitschaftsdienst, an den übrigen Karnevalstagen ist die Justiz aber ohne Besonderheiten erreichbar.
Die Kölner Justiz nimmt sich dann doch etwas mehr Zeit zum Feiern: An Weiberfastnacht endet die Dienstzeit beim Oberlandesgericht (OLG) Köln, bei Land- (LG) und Amtsgericht (AG) sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft um 10:30 Uhr. Am Rosenmontag bleiben in der Domstadt die genannten Dienststellen der Justizbehörden ganztägig geschlossen. Für unaufschiebbare Eilfälle steht an diesem Tag am AG, LG und OLG Köln jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
Auch die Mainzer machen mit, das dortige Landgericht bleibt an Rosenmontag und Veilchendienstag geschlossen.
Nicht nur in den traditionell jecken Zentren gelten abweichende Geschäftszeiten. Auch bei den Siegener Justizbehörden wird am Rosenmontag lediglich ein Bereitschaftsdienst im Einsatz sein. "Traditionell soll den Bediensteten, von denen nicht wenige aus Karnevalshochburgen stammen, die Teilnahme am närrischen Treiben im Siegener Umland oder auch im Rheinland ermöglicht werden", heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts.
Wer also an Weiberfastnacht oder Rosenmontag arbeiten möchte, sollte überprüfen, welche Gerichte erreichbar sind. Oder sich vielleicht doch noch für einen spontanen Kostümkauf entscheiden.
nas/LTO-Redaktion
Justiz janz jeck: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22158 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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