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Kapitalmarktrecht und Dieselverfahren: Ver­ur­teilter Ex-Manager sagt im VW-Inves­to­ren­pro­zess aus

12.05.2026

Das Bild zeigt das Volkswagen-Werk, Symbol für die aktuellen rechtlichen Herausforderungen im Dieselverfahren und Investorenaussagen.

Die VW-Abgasaffäre beschäftigt auch nach über 10 Jahren weiter die Gerichte Foto: picture alliance / SvenSimon / Frank Hoermann

Im milliardenschweren Anlegerprozess zur VW-Dieselaffäre kommt es auf die Kenntnis der Konzernspitze von illegalen Abschalteinrichtungen an. Nun sagt Wolfgang Hatz aus – ein früherer Audi-Manager, der selbst wegen Betrugs verurteilt wurde.

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Im Investorenprozess zur VW-Dieselaffäre hat die Zeugenvernehmung des früheren Chefs der Motorentwicklung bei Audi und späteren Porsche-Vorstands Wolfgang Hatz begonnen. "Mir ist nicht bekannt, dass irgendein VW-Vorstand Kenntnis von dieser Funktion hatte", sagte der 67-Jährige vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit Blick auf die sogenannte Akustikfunktion. Dabei handelt es sich um eine getarnte Betriebsmodus, der die Abgasrückführung und den AdBlue-Verbrauch beeinflusst und damit eine illegale Abschalteinrichtung.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen – zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Für die Verluste wollen Anleger bis heute entschädigt werden. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE weisen Vorwürfe mit Blick auf mögliche Verletzungen der Informationspflichten zurück.

Informationspflichten stehen im Mittelpunkt

Rechtlich geht es vor allem darum, ob VW den Kapitalmarkt rechtzeitig über kursrelevante Risiken aus der Dieselaffäre informieren musste. Maßgeblich ist für den Zeitraum vor Bekanntwerden des Skandals im September 2015 noch die frühere Ad-hoc-Publizitätspflicht nach § 15 WpHG a.F.; mögliche Anlegeransprüche knüpfen insbesondere an §§ 37b, 37c WpHG a.F. an.

Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Abschalteinrichtungen technisch eingesetzt wurden. Für die Anlegeransprüche kommt es vor allem darauf an, wann relevante Entscheidungsträger im Konzern von möglichen Rechtsverstößen und finanziellen Risiken wussten oder hätten wissen müssen – und ob diese Informationen den Kapitalmarkt früher hätten erreichen müssen.

Die Anleger argumentieren, VW habe den Kapitalmarkt zu spät über Risiken und mögliche Folgen der Manipulationen informiert. Entscheidend ist deshalb, ab wann Vorstandsmitglieder Kenntnis von den Vorgängen hatten oder hätten haben müssen. Genau an diesem Punkt setzt die Aussage von Hatz an.

Hatz verweist auf fehlende Erinnerungen

Mehrfach betonte der Zeuge Hatz vor dem Braunschweiger Zivilsenat, dass er sich nahezu 20 Jahre später nicht mehr konkret an einzelne Termine aus den Jahren 2007 und 2008 erinnern könne. Allgemein sagte er aber sinngemäß: Wenn in Terminen über illegale Vorrichtungen gesprochen worden wäre, würde er sich erinnern und es hätte einen Aufschrei gegeben.

Hatz war 2023 vom Landgericht (LG) München II wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt worden. Er hatte laut dem Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht. Hatz hatte in dem Verfahren vor Gericht gestanden.

Die Schuldsprüche gegen ihn, den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler und einen Ingenieur waren damals die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland zum 2015 aufgedeckten Diesel-Skandal. Nach der Revision sind die Urteile seit Ende 2025 rechtskräftig.

dpa/fz-LTO-Redaktion

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Kapitalmarktrecht und Dieselverfahren: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59950 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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