Das OVG Niedersachsen hat festgestellt, dass die Duldungsanordnungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gegenüber Grundstückseigentümern zur Duldung von Untersuchungen im Vorfeld der Planung eines Abschnitts der "Küstenautobahn" A 22 rechtmäßig sind.
Die Behörde wurde in diesem Verfahren von der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen vertreten.
Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/473 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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