Kanzleien: Ashurst berät Hyundai beim Erwerb ihrer deut­schen und fran­zö­si­schen Großh­ändler

22.11.2011

Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Großhändler vertreiben exklusiv Neuwagen, Ersatzteile und Zubehör der koreanischen Marke in beiden Ländern über ein großes Händlernetz; in Deutschland sind dies rund 400 Vertragshändler. 

Ashurst beriet die Hyundai-Gruppe in Deutschland und Frankreich erstmalig bei einer Transaktion dieser Größenordnung. Das Team der Kanzlei stand unter der Federführung des Corporate Partners Dr. Ingo Scholz und des Senior Associate Till Buschmann. Zu steuerrechtlichen Aspekten beriet Senior Associate Dr. Malte Strüber (Tax, alle Frankfurt).

In  Frankreich wurde die Transaktion von Partner Bertrand Delaunay (Federführung Frankreich), Counsel Anne Reffay und Associate Delphine Guérin (alle Corporate) sowie Partnerin Nadine Gelli (Tax, alle Paris) begleitet. Wettbewerbsrechtliche Aspekte deckten der Brüsseler Partner Denis Waelbroeck und die Partnerin Ute Zinsmeister (beide Competition) ab.

Auf Seiten von Hyundai begleitete General Legal Counsel Europe Hyun-Soo Kim die Transaktion. Die Emil Frey Gruppe wurde von Inhouse Counsel Beatrice Spuhler und dem Kölner Freshfields Partner Dr. Joachim Pfeffer beraten. Die Gruppe mit Sitz in Zürich ist einer der größten Importeure Europas und verkauft Automobile zahlreicher bekannter Marken.

age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4856 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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