Kanzleien: Allen & Overy LLP erwirkt für HR Schadensersatz von früherem Sportchef Emig

Dr. Jürgen Emig muss seinem ehemaligen Arbeitgeber mehr als 1,1 Millionen Euro zahlen. Das Arbeitsgericht Frankfurt gab mit einem am vergangenen Mittwoch verkündeten Urteil der Zahlungsklage des Senders zu einem Großteil statt.

Emig hatte in seiner damaligen Funktion als Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR) Sponsoren- bzw. Beistellungsleistungen von Dritten eingefordert. Die geleisteten Zahlungen hatte er aber nicht dem HR zufließen lassen, sondern über Scheinfirmen seinem eigenen Vermögen einverleibt.

Ebenfalls am vergangenen Mittwoch wies die mit der Schadensersatzklage befasste Kammer auch die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Sportchefs ab (Urt. v. 13.04.2011, Az. 9 Ca 10984/09). Die mit Bestechlichkeits- und Untreuevorwürfen begründete fristlose Kündigung des HR wurde damit bestätigt.

Emig war im Oktober 2008 vom Landgericht Frankfurt wegen Untreue und Bestechlichkeit zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden, die der Moderator derzeit verbüßt. Nach den Feststellungen der Richter hatte er zwischen 2001 und 2004 mehr als 300.000 Euro an Schmiergeld und Zahlungen für Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Der Bundesgerichtshof hatte 2009 das Urteil des Landgerichts bestätigt.

Zum Team von Allen & Overy gehörten Partner Thomas Ubber sowie Associate Dr. Bettina Scharff (beide Arbeitsrecht, Frankfurt).

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Nacherfüllung geht vor Schadensersatz

OLG Oldenburg: Veruntreuung duch eigenmächtigen Umgang mit Kirchengeldern

OLG München: Zwanziger obsiegt im Nachgang zum Schiedsrichterstreit

Zitiervorschlag

Kanzleien: Allen & Overy LLP erwirkt für HR Schadensersatz von früherem Sportchef Emig . In: Legal Tribune Online, , https://www.lto.de/persistent/a_id/3074/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen