Kampfdrohnen für die Bundeswehr?: Völkerrechtler haben keine Bedenken

01.07.2014

In einer Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag äußerten sich zwei Völkerrechtler zur Rechtmäßigkeit eines Drohneneinsatzes. Ob sich die Bundeswehr mit den unbemannten Flugzeugen bestücken soll, ist weiterhin umstritten.

Wolff Hintschel von Heinegg von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie Thilo Marauhn von der Justus Liebig Universität Gießen taten am Montag ihre Einschätzung vor dem Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag kund. Als Sachverständige sollten sie die völker- und verfassungsrechtlichen Aspekte des Einsatzes von Kampfdrohnen bewerten.

Dabei waren sich die beiden Professoren weitgehend einig. Ein solcher Einsatz sei mit dem Völkerrecht prinzipiell vereinbar, da er nicht anders zu bewerten sei als der Einsatz eines bemannten Kampfflugzeuges. So würden die gleichen Vorgaben gelten, es verböten sich also willkürliche Tötungen, bei denen im Vergleich zum militärischen Nutzen unverhältnismäßig viele getötete Zivilisten zu erwarten seien.

Marauhn wies noch darauf hin, dass die "Piloten" solcher Drohnen, also das Bedienungspersonal am Boden, in jedem Fall über Kombattantenstatus verfügen müssen. Sie müssten also nach völkerrechtlichen Regeln zu Kriegshandlungen berechtigt sein.

una/LTO-Redaktion

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Kampfdrohnen für die Bundeswehr?: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12404 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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