Jeweils ein Euro oder eine "Flatrate" für fünf Euro: Stattliche Preise mussten Gäste des Berliner Oktoberfests für den Gang aufs stille Örtchen entrichten. Diese WC-Gebühr darf die Betreiberin künftig nicht mehr erheben.
Beim Oktoberfest fließt traditionell viel Bier – dementsprechend oft müssen Besucher dann auch die Toilette aufsuchen. Bei den "Spree Wiesn" am Postbahnhof in Berlin-Friedrichshain mussten auch Gäste der Gaststätte für die Toilettennutzung extra zahlen: jeweils einen Euro pro Besuch oder eine "Flatrate" für fünf Euro. Mit diesem Geschäftsmodell ist künftig aber Schluss. Die Betreiberin des Oktoberfests, die Kochzirkel GmbH, darf für Gäste des Oktoberfests keine WC-Gebühren erheben, so das Kammergericht (Versäumnisurteil v. 08.09.2025, Az. 5 UKl 15/25).
Die Verbraucherzentrale hatte die Unterlassungsklage erhoben. § 4 Abs. 2 der Gaststättenverordnung Berlin schreibt vor, dass ab einer Anzahl von zehn Sitzplätzen für Gäste eine Toilette erforderlich ist, die genaue Anzahl richtet sich dann nach der Fläche des Raumes. Nach § 4 Abs. 4 müssen die Betreiber den Gästen die kostenlose Nutzung der Toiletten ermöglichen.
Nur Nicht-Gästen dürfe die Nutzung untersagt oder gegen eine kleine Gebühr gestattet werden, so Claudia Both, Fachbereichsleiterin der Verbraucherzentrale.
Das Versäumnisurteil ist rechtskräftig.
fkr/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Kammergericht zum Berliner Oktoberfest: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59456 (abgerufen am: 21.04.2026 )
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