Der Fall Kalinka: Ein deutsch-französischer Justizkrimi

22.05.2014

Für André Bamberski war immer klar, dass der deutsche Arzt Dieter Krombach seine Tochter Kalinka vergewaltigt und getötet hat. Gestorben war das Mädchen 1982 unter nicht eindeutig geklärten Umständen im Haus des deutschen Mediziners am Bodensee. Da die Bundesrepublik Krombach nicht an Frankreich ausliefern wollte, soll Bamberski selbst zur Tat geschritten sein. Jetzt steht auch er vor Gericht.

Im elsässischen Mulhouse ist am Donnerstag der Prozess gegen André Bamberski, den leiblichen Vater der vor über 30 Jahren verstorbenen Kalinka, gestartet. Laut Anklageschrift soll er im Jahr 2009 zwei Männer damit beauftragt haben, Kalinkas Stiefvater Dieter Krombach aus Lindau zu entführen und nach Frankreich zu bringen. Bamberski hält Krombach für den Tod Kalinkas für verantwortlich.

1984, zwei Jahre nach dem Unglück, hatte er Anklage in Frankreich erhoben. Parallel ermittelten bereits die deutschen Behörden, stellten aber 1987 die Ermittlungen gegen Krombach ein. Sie gingen von einem Unfall aus.

Prozess ohne Anhörung

In Frankreich war man anderer Ansicht. Nachdem die Leiche exhumiert wurde, eröffnete ein Pariser Gericht ein Verfahren gegen den Deutschen. Krombach wurde 1995 sogar veurteilt, obwohl weder er noch ein Verteidiger angehört worden waren. Allerdings rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Urteil später aus ebendiesen Gründen, das französische Berufungsgericht hob es schließlich auf.

Die Bundesrepublik hatte eine Auslieferung Krombachs stets abgelehnt, da das Verfahren gegen ihn eingestellt worden war. Es schien, als müsse sich Krombach tatsächlich nicht vor Gericht verantworten. Es kam jedoch anders: Im Oktober 2009 wachte er verletzt und gefesselt in der Nähe eines Gerichtsgebäudes im französischen Mülhausen auf. Die Justiz musste nur noch zugreifen.

Bamberski drohen bis zu zehn Jahre Haft

Krombach wurde in Paris vor Gericht gestellt und in einem neuen Prozess zu 15 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Er soll die Tochter seiner französischen Frau im gemeinsamen Wohnort Lindau sexuell missbraucht und Kalinka ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. Infolgedessen soll das Mädchen dann in einem Bett im Haus des Arztes verstorben sein. Krombachs Verteidiger trieb den Prozess durch alle Instanzen. Am 2. April 2014 bestätigte das französische Kassationsgericht das Urteil.

Der Fall Kalinka ist damit jedoch keineswegs abgeschlossen. Seit Donnerstag steht Bamberski in Mulhouse vor Gericht. Ihm selbst drohen bis zu zehn Jahre Haft für Entführung, Beihilfe zur Gewaltanwendung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. "Ich hätte nie vor Gericht gestellt werden dürfen", sagte er im Gerichtssaal. Sein Anwalt Laurent de Caunes will auf Freispruch plädieren: "Man kann jemanden nicht dafür verurteilen, legitim gehandelt zu haben". Sein Mandant sei in die Situation der Entführung gedrängt worden und habe keine Alternative gehabt, um Dieter Krombach der Justiz zu übergeben.

Wann das Urteil verkündet wird, ist noch unklar.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Der Fall Kalinka: Ein deutsch-französischer Justizkrimi . In: Legal Tribune Online, 22.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12068/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen