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Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann: Monopol­kommis­sion gegen Über­nahme

03.08.2015

Das Bild zeigt einen leeren Einkaufswagen in einem Supermarkt, symbolisch für Wettbewerb und Marktvielfalt nach der Fusion.

© Eisenhans - Fotolia.com

Die Monopolkommission hat ein Sondergutachten zum Ministererlaubnisantrag zur Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann veröffentlicht. Sie empfiehlt, die Erlaubnis nicht zu erteilen. Das letzte Wort hat jedoch Wirtschaftsminister Gabriel.

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Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ein Sondergutachten zum Ministererlaubnisverfahren im Zusammenschlussvorhaben von Edeka und Kaiser's Tengelmann übermittelt. Die Kommission wägt in ihrem Gutachten die zu erwartenden Wettbewerbsbeschränkungen aus der geplanten Fusion mit möglichen Gemeinwohlvorteilen ab. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Gemeinwohlvorteile die Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen. Die Ministererlaubnis sollte daher nicht erteilt werden.

Bei der Würdigung der Wettbewerbsbeschränkungen ist die Monopolkommission - soweit keine offensichtlichen Fehler vorliegen – an die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Dieses hatte die Fusion im April untersagt. Nach Auffassung der Monopolkommission sind die Wettbewerbsbeschränkungen auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten des Lebensmitteleinzelhandels erheblich. Die Übernahme hätte, gemessen an den Volumina der betroffenen Märkte sowie den Umsätzen der beteiligten Unternehmen, erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Zusammenschluss mit Kaiser's Tengelmann würde die starke Marktstellung von Edeka auf den regionalen Angebotsmärkten des deutschen Lebensmitteleinzelhandels ausbauen und absichern. 

Gabriel hat letztes Wort

Auf den Beschaffungsmärkten entfiele mit Kaiser's Tengelmann ein bisher teilweise unabhängig beschaffendes Handelsunternehmen als Absatzalternative für viele Hersteller. Die Verhandlungsposition von Edeka gegenüber den Herstellern würde damit gestärkt. Diese Nachteile würden durch die von den Unternehmen behauptete Sicherung von rund 5.700 Vollzeitstellen nicht aufgewogen.

"Es bestünde auch im Fall einer Gesamtübernahme durch Edeka ein Bedarf für Restrukturierungen, die zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würden. Nach bisheriger Erfahrung bieten sich gerade die durch einen Zusammenschluss duplizierten zentralen Strukturen, etwa bei Produktion, Logistik und Verwaltung, als Synergiepotenzial an. Zudem ist zu beachten, dass eine Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch das Unternehmen mit dem dichtesten Filialnetz - Edeka – zu 'Doppelstandorten', d.h. von Standorten mit zwei Filialen desselben Unternehmens, führen würde. An solchen Doppelstandorten bestehen aus Kostengründen in längerer Frist Anreize zur Schließung einer Filiale mit der Folge eines Arbeitskräfteabbaus", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer.

Das Urteil der Monopolkommission ist aber nicht bindend. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) kann eine gegenteilige Entscheidung treffen und der Fusion trotz Bedenken der Kommission grünes Licht geben.

acr/LTO-Redaktion

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Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16472 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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