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Schadensersatz von Ex-Geliebter: Gute Aus­sichten für Kachel­mann

20.01.2016

Jörg Kachelmann

Bild: JOHANNES EISELE / AFP

Wettermoderator Jörg Kachelmann kämpft seit seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung um Schadensersatz. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt sind seine Aussichten gut.

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Wetterfachmann Jörg Kachelmann hat gute Chancen auf Schadensersatz von seiner Ex-Geliebten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt deutete am Mittwoch an, der Klage des 57-Jährigen stattzugeben. "Wir halten die Klage für durchaus berechtigt", sagte der Vorsitzende Richter am 18. Senat, Thomas Sagebiel, am Mittwoch. "Grundsätzlich scheint uns das Hand und Fuß zu haben."

Moderator Kachelmann verlangt von der beklagten Claudia D. mehr als 13.000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen den von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Kachelmann war vor fast fünf Jahren vom Landgericht (LG) Mannheim freigesprochen worden.

In Frankfurt kämpft er nun in zweiter Instanz um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das LG Frankfurt hatte Kachelmanns Zivilklage Ende 2013 abgewiesen. In dem Verfahren vor dem OLG muss der 57-Jährige beweisen, dass seine frühere Freundin die Unwahrheit gesagt hat. Es geht dabei vor allem um Verletzungen, die er ihr nach ihrer Behauptung in der Nacht vor rund sechs Jahren zugefügt haben soll. Das OLG hatte zur Klärung dieser Fragen den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Frankfurt, Marcel Verhoff, bestellt.

Verletzungen wahrscheinlich selbst zugefügt

Alle sechs Verletzungen von Claudia D. könnten zwar "durch fremde Hand oder Unfallgeschehen entstanden sein", sagte Verhoff vor Gericht. "Es spricht hier aber deutlich mehr für Selbstbeibringungen", sagte er mit Blick auf das "Gesamtverletzungsbild" in der fast dreistündigen Anhörung. An dem Küchenmesser, das Kachelmann der Frau angeblich an den Hals hielt, hätten nach Ansicht des Rechtsmediziners auch Partikel mit ihrer DNA gefunden werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall.

Das Verfahren wird am 1. März fortgesetzt. Ein Urteil werde dann wahrscheinlich aber noch nicht verkündet, sagte Sagebiel. Der dreiköpfige Senat müsse sich noch überlegen, ob weitere Beweismittel notwendig seien. Das Urteil des OLG wäre rechtskräftig.

Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker lobte die Gründlichkeit des Gerichts und des Gutachters. "Kachelmann ist ein viel größerer Schaden entstanden. Das ist monetär auch nicht mehr gut zu machen, was ihm angetan worden ist." Er sehe sich nach dem Freispruch, bei dem das LG Mannheim nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" entschieden hatte, immer noch mit einem Makel behaftet. "Das ist es, was hier beseitigt werden soll." Der Moderator hat wegen der Berichterstattung über ihn in BILD und BILD-Online bereits eine Rekordsumme Schmerzensgeld erstritten, die Berufung hiergegen läuft allerdings noch.

Demonstranten vor Gerichtsgebäude

"Ein so ergebnisoffen fragendes Gericht hätten wir uns in Mannheim gewünscht", sagte Kachelmanns Strafverteidiger Johann Schwenn. Der Anwalt der Ex-Geliebten Kachelmanns, Manfred Zipper, nannte Verhoffs Gutachten "spekulativ" und kündigte an, erneut ein eigenes in Auftrag geben zu wollen. 

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten mehrere Frauen von einer Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt gegen eine "Täter-Opfer-Umkehr". Sie zeigten Plakate mit Aufschriften wie "Zeig ich an, bin ich dran".

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Schadensersatz von Ex-Geliebter: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18211 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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