Der frühere Wettermoderator verklagt die Staatsanwaltschaft Mannheim. Diese hatte vor Stern TV geäußert, seine DNA sei an dem wichtigen Beweismittel, einem Messer gefunden worden. Kachelmanns Anwalt Ingo Baum sieht darin eine "boshafte Nachverurteilung", die vom VG Karlruhe untersagt werden soll.
Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim am Freitag bestätigte, hatte sie am 12. Oktober 2012 schriftlich geäußert, dass am Griff des Messers, mit der Kachelmann seine Geliebte bedroht haben soll, männliche DNA-Spuren festgestellt worden seien, die mit der DNA-Typisierung von Kachelmann übereinstimmten.
Tatsächlich hatten sich am Messer neben weiblicher DNA auch wenige Spuren männlicher DNA befunden. Diese seien jedoch laut einem Gutachten im Prozess gerade nicht Kachelmann zugeordnet worden, sondern könnten auch von jedem anderen Mann stammen, möchte Baum klarstellen. Darauf habe die Staatsanwaltschaft in der bei Stern TV zitierten schriftlichen Antwort jedoch nicht hingewiesen, sondern bewusst den falschen Eindruck erweckt, es sei DNA gefunden worden, die klar auf Kachelmann hinweise.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wollte sich zu Details wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Der 2011 in einem Vergewaltigungsprozess freigesprochene frühere Wettermoderator hält die Justiz damit weiter auf Trab. Erst vor Kurzem konnte er einen Erfolg gegen Alice Schwarzer vor dem OLG Köln erzielen. Zudem fordert Kachelmann in einem presserechtlichen Verfahren gegen diverse Medien eine Entschädigung in Höhe von 3,25 Millionen Euro.
Kachelmanns langer Kampf gegen Presse und Medien - ein Ende scheint derzeit nicht in Sicht zu sein.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG soll "boshafte Nachverurteilung" verbieten: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13255 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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