Jörg Kachelmann geht erneut juristisch gegen Alice Schwarzer vor. Dieses Mal geht es um einen Artikel über die #metoo-Debatte. Der Wettermoderator und die Journalistin liefern sich seit Jahren Prozesse.
Jörg Kachelmann wehrt sich gegen einen Ende Januar erschienenen Artikel ("Von Wedel bis Kachelmann") auf Schwarzers Webseite und will sechs Absätze daraus gerichtlich verbieten lassen, wie das Düsseldorfer Landgericht (LG) mitteilte. Das Gericht will den Fall am kommenden Dienstag verhandeln.
Kachelmann sehe durch die Passagen sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine einstweilige Verfügung gegen die angegriffenen Passagen erließ das Gericht zunächst nicht.
Kachelmann war im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er hatte in der Folge Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach vor Gericht angegriffen. So entschied etwa das OLG Köln, dass Alice Schwarzer auch in Glossen nicht mehr den Eindruck erwecken darf, dass Jörg Kachelmann ein Vergewaltiger sei. In einem anderen Fall hielt es das OLG Köln für rechtmäßig, dass Schwarzer in Bild schrieb, dass Frauen Kachelmann vor Gericht vorwerfen würden, in ihrer Beziehung "gewalttätig" gewesen zu sein.
Über die Vorwürfe gegen Jörg Kachelmann hatten Medien intensiv berichtet. Mit den Details der Berichterstattung war auch der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Ende 2013 erhob der Wettermoderator m LG Köln Klage gegen die Bild-Zeitung, Bild.de, Focus und Bunte und forderte Schadensersatz. Die Bild-Zeitung musste in der Folge an Jörg Kachelmann 395.000 Euro für die Berichterstattung über den Prozess gegen ihn zahlen.
tap/dpa
Nach Artikel zu #metoo: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27999 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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