Der Wettermoderator muss sich nicht weiter wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Die StA Mannheim und die Nebenklägerin zogen ihre Anträge auf Revision am Freitag zurück. Damit ist das Urteil des LG rechtskräftig, mit dem Kachelmann vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde.
Die sehr ausführlich begründete Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim weise keine Rechtsfehler auf, erklärte die Staatsanwaltschaft (StA). Die Argumente, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten, seien nachvollziehbar. Die Kammer habe deshalb zu Recht nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden. Eine Revision würde keine "genügenden Erfolgsaussichten bieten".
Kachelmann war im März 2010 auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden, weil ihn eine Freundin der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Im Laufe der Ermittlungen kam heraus, dass der Schweizer Moderator mehrere Geliebte gleichzeitig hatte. Etliche von ihnen wurden als Zeuginnen vernommen. Das Verfahren zog sich über Monate hin. Nach seinem Freispruch hatte Kachelmann rechtliche Schritte wegen Verleumdung angekündigt, ohne jedoch Details zu nennen. Nach dem Mammut-Prozess moderierte er wieder das Wetter für Schweizer Medien.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Kachelmann-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4496 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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