Die Äußerungen der ehemaligen Lebensgefährtin von Jörg Kachelmann verletzen nach Ansicht der Kölner Richter sein Persönlichkeitsrecht. Sie muss diese daher künftig unterlassen. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil hervor.
In seinem Urteil führt das Oberlandesgericht (OLG) Köln an, dass die Äußerungen der Beklagten zwar teils als Tatsachenbehauptungen, teils als Meinungsäußerungen mit Tatsachenkern einzustufen seien. Weder die Wahrheit noch die Unwahrheit der behaupteten Tatsachen stünden fest. Daher sei bei der Prüfung der Frage, ob die Äußerungen unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen zulässig seien, zwar die Wahrheit der behaupteten Tatsachen zu unterstellen. Auch danach griffen die Äußerungen bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen aber in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht von Kachelmann ein (Urt. v. 06.11.2012, Az. 15 U 97/12).
Die angegriffenen Äußerungen gingen in ihrer konkreten Form über eine Selbstverteidigung hinaus. Es könne nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Kläger freigesprochen worden sei und daher als unschuldig gelte. Die Beklagte habe ihre Äußerungen detaillierter und emotionaler gefasst, als es unter dem Gesichtspunkt der Darstellung des eigenen Standpunktes erforderlich gewesen sei.
Auch stehe der Beklagten kein so weitgehendes Recht auf einen "Gegenschlag" gegen die Angriffe des Klägers auf ihre Person zu. Sofern sie die Äußerungen des Klägers zu ihrer Person als unangemessen empfunden habe, stehe ihr ebenso wie diesem der Rechtsweg offen. Das "Recht zum Gegenschlag" sei vor allem für den politischen Meinungskampf entwickelt worden und könne im vorliegenden Fall die angegriffenen konkreten Aussagen nicht rechtfertigen.
Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Die Beklagte kann jedoch gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen.
age/LTO-Redaktion
OLG Köln gibt Kachelmann recht: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7498 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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