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Jörg Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung: LG Köln weist Widerspruch von Alice Schwarzer ab

02.07.2012

Jörg Kachelmann hat sich erneut gegen Alice Schwarzer vor Gericht durchgesetzt. In ihrer Zeitschrift Emma hatte die Frauenrechtlerin die Begriffe "einvernehmlicher Sex" und "Unschuldsvermutung" als Unworte des Jahres vorgeschlagen. Zu Begründung solle "man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden" fragen.

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Gegen die Passage aus dem Artikel in der Emma erwirkte Kachelmanns Anwalt eine einstweilige Verfügung. Schwarzers hiergegen gerichteter Widerspruch wurde vom Landgericht (LG) Köln abgewiesen (Urt. v. 13.06.2012, Az. 28 O 96/12). Zur Begründung führte das Gericht aus, Schwarzer erwecke den Eindruck, dass Kachelmann Claudia D. vergewaltigt habe. Damit werde dessen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Schwarzers Argumentation, mit Claudia D. müsse nicht unbedingt die Ex-Freundin Kachelmanns gemeint sein müsse, überzeuge nicht. "Denn die Verknüpfung von Claudia D. zum Antragsteller drängt sich dem durchschnittlichen Leser auf."

Claudia D. war die von vielen Medien benutzte Abkürzung der ehemaligen Geliebten, die den Fernseh-Wetterexperten Kachelmann wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Das LG Mannheim hatte den Moderator freigesprochen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Jörg Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6515 (abgerufen am: 13.03.2026 )

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