Der Wettermoderator darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. nun doch wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen. Das LG Mannheim hob zwei einstweilige Verfügungen gegen den 54-jährigen Schweizer und den Heyne-Verlag wieder auf, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Damit kann auch Kachelmanns Buch "Recht und Gerechtigkeit" wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.
Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Landgericht (LG) die einstweilige Verfügung nun wieder auf. Das LG untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle" zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.
Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte - unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der Zeitschrift "Bunte".
Der Münchner Heyne-Verlag hatte zwischenzeitlich eine modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen auf den Markt gebracht. Zu möglichen Schadenersatzforderungen wollte sich der Verlag am Freitag nicht äußern. "Ob ein Schaden entstanden ist, ist im Moment noch nicht absehbar", sagte Verlagsjustiziar Rainer Dresen der Nachrichtenagentur dpa. Claudia D.s Rechtsanwalt Manfred Zipper kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
LG Mannheim hebt einstweilige Verfügungen auf: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7403 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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