Das Urteil des OLG Köln, womit der Verlag zu einer Zahlung von 395.000 Euro verurteilt wurde, ist nun vollständig rechtskräftig. Der auszuzahlende Betrag wird wegen der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen aber deutlich höher ausfallen.
2016 verurteilte das Oberlandesgericht Köln (OLG) das Medienhaus Axel Springer zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 395.000 Euro. Dieses Urteil ist nun auch in Bezug auf die Online-Berichterstattung von Bild rechtskräftig. Der Axel Springer Verlag legte 2016 zweimal Beschwerde ein. Das OLG ließ 2016 aber weder eine Revision in Bezug auf die Berichtserstattung in den Printmedien zu noch bezüglich der Berichterstattung online.
Bereits im April dieses Jahres wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde betreffend der Printmedien zurück. Eine grundsätzliche Bedeutung komme der Angelegenheit nicht zu, entschieden die Richter in Karlsruhe. Mit Beschluss vom 23. Juli 2018 wies der BGH auch die andere Beschwerde zurück, wie nun bekannt wurde. Damit ist das Urteil des OLG vollständig rechtskräftig.
Das Medienhaus muss dem ehemaligen Wetterexperten nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 395.000 Euro zahlen. Dieser Betrag dürfte aber noch deutlich höher ausfallen, denn hinzu kommt noch ein Schadensersatz in unbekannter Höhe und alle angefallenen Zinsen seit August 2010. Zur konkreten Summe wollte sich der Axel Springer Verlag nicht äußern. Kachelmann ist jedoch froh über die endgültige Streitbeilegung. Er twitterte: "Damit ist für mich die juristische Aufarbeitung von 2010/2011 beendet".
Kachelmann musste sich 2011 vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten, wurde von den Richtern aber freigesprochen. Das Medieninteresse war jedoch so enorm, dass noch Jahre danach über den Journalisten berichtet wurde. Auch die Springer SE und die Bild GmbH & Co KG berichteten in der Zeit von März 2010 bis März 2012 über den Prozess. Durch die umfangreiche Berichterstattung überschritten sie nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online jedoch mehrmals die Grenzen des Erlaubten und verletzten Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer.
Springer teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man nehme die Entscheidung der Karlsruher Richter mit Bedauern zur Kenntnis. Mit dem Urteil arrangieren will sich der Verlag aber nicht. Der Konzern hält die Entscheidung für falsch. Seiner Meinung nach wurde die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit in der Entscheidung nicht ausreichend gewürdigt. Deshalb erwägt das Medienhaus, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde anzurufen.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Urteil gegen Medienhaus Axel Springer vollständig rechtskräftig: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31175 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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