Im Kampf gegen die Vernachlässigung von Kindern sollen die Jugendämter strengere Vorgaben bekommen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, nach dem ein Vormund die von ihm betreuten Kinder häufiger besuchen und einem Familiengericht hiervon berichten muss.
Auslöser für die Gesetzesinitiative waren mehrere Fälle von Vernachlässigung, die bundesweit für Schlagzeilen und heftige Diskussionen sorgten.
Zuletzt wurde am Mittwoch der Prozess gegen den Amtsvormund im Fall Kevin eingestellt. Die Entscheidung wurde mit der gravierenden Arbeitsüberlastung des angeklagten Jugendamt-Mitarbeiters begründet, ein Freispruch erfolgte jedoch nicht.
Dagegen soll nun vorgegangen werden. Nach dem Gesetzentwurf soll der Vormund künftig in der Regel mindestens einmal im Monat persönlichen Kontakt zu dem betreuten Kind aufnehmen. Um das möglich zu machen, darf er nur noch höchstens 50 Kinder statt bisher 120 gleichzeitig betreuen.
Kabinettsbeschluss über Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1292 (abgerufen am: 10.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag