Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 22:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/kabinettsbeschluesse-bundesregierung-wehrhafte-demokratie-verhetzende-beleidigung-anleitung-zum-kindesmissbrauch-strafbar-klimaschutzgesetz
Fenster schließen
Artikel drucken
44956

Kabinettsbeschlüsse: Neues Kli­ma­ge­setz, neue Straf­tat­be­stände

12.05.2021

Paragraphenzeichen und Puzzleteile

(c) Alexander Limbach - stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat die Einführung neuer Straftatbestände der Anleitung zum Kindesmissbrauch sowie der verhetzenden Beleidigung gebilligt. Außerdem ging es um das umstrittene Klimaschutzgesetz.

Anzeige

In seiner Sitzung am Mittwoch hat das Bundeskabinett mehrere Gesetzentwürfe des Bundesjustizministeriums (BMJV) abgesegnet und Eckpunkte für Neuregelungen festgelegt. Neben dem "Gesetz gegen demokratiefeindliche Tendenzen" standen noch die Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern, die verhetzende Beleidigung und das neue Klimaschutzgesetz auf der Tagesordnung.

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein Gesetz gegen demokratiefeindliche Tendenzen beschlossen, das insbesondere Prävention und Forschung fördern soll. Außerdem soll künftig schon der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafbar sein. Damit setzte die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus um. Anlass der geplanten Neuregelungen waren unter anderem das Attentat auf den CDU-Politiker Walter Lübcke sowie die Anschläge in Halle und Hanau.

Die SPD befürchtet allerdings, die Union könne das Gesetz noch auf der Zielgeraden stoppen. Die jetzt verabschiedeten Eckpunkte sind nur ein vorbereitender Schritt; es blieb offen, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen wird. Damit über das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl im Herbst abschließend in Bundestag und Bundesrat entschieden werden könne, müsse das Kabinett spätestens am 2. Juni darüber beraten, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Aus dem Innenministerium hieß es, es unterstütze den Prozess nach Kräften.

Anleitung zum Kindesmissbrauch künftig strafbar

Die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern soll zur Straftat werden. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Künftig drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, wenn man solche Anleitungen öffentlich verbreitet. Auch wer Missbrauchsanleitungen auch nur besitzt, aus dem Internet oder geschlossenen Chatgruppen runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.

In den vergangenen Jahren seien immer mehr Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern registriert worden, heißt es in dem Entwurf. Nicht selten würden bei den Beschuldigten auch Missbrauchsanleitungen gefunden. Der neue Straftatbestand soll zügig im Bundestag beschlossen werden.

Verhetzende Beleidigung

Eine neue Strafvorschrift soll Jüdinnen und Juden, Muslime, aber auch Menschen mit Behinderung, Homosexuelle und andere vor verhetzender Beleidigung schützen. Das Kabinett möchte, dass entsprechend herabwürdigende Äußerungen zur Straftat werden. Es will so die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht schließen.

"Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Anfeindungen und Ausgrenzung zu schützen", betonte Lambrecht gegenüber der dpa. Jemand, der andere in ihrer Menschenwürde angreift, indem er sie wegen ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet, muss künftig mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Dabei geht es um hetzerische Hass-Nachrichten, die direkt an die Betroffenen gerichtet werden - per E-Mail, Handynachricht oder Brief. Weil die Nachrichten aber nicht öffentlich verbreitet würden, gelte dies nicht als Volksverhetzung.

Der neue Straftatbestand der "verhetzenden Beleidigung" soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden.

Anzeige

Neues Klimagesetz

Außerdem hat das Bundeskabinett ein neues Klimagesetz auf den Weg gebracht. Die Gesetzesanpassung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Beschluss vom 29. April 2021 die alten Regelungen gekippt hatte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Deutschland bis 2045 – statt bis 2050 – klimaneutral wird, also seine Treibhausgasemissionen effektiv auf Null senkt. Außerdem enthält er ein neues 65-Prozent-Ziel für den angestrebten Treibhausgasausstoß bis 2030 und einen Emissionsfahrplan für die Zeit zwischen 2031 und 2040.

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sah dabei Licht und Schatten. Karlsruhe habe die Bundesregierung zwar einen ordentlichen Schritt in Richtung wirksamen Klimaschutz getrieben. Es sei aber nicht zu erkennen, dass das 1,5-Grad-Limit mit diesem Entwurf ernsthaft zu erreichen ist, sagte Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Organisation.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Mit Material von Germanwatch

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kabinettsbeschlüsse: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44956 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Beleidigung
    • Bundesjustizministerium
    • Justiz
    • Sexueller Missbrauch
    • Straftaten
    • Umweltschutz
Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) ist das Gesicht der AfD Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider (r) 12.09.2026
Podcast

AfD-Regierung verhindern? / Metall auf Metall / Hochstapler:

"Die AfD ein­fach mal regieren lassen, wäre unver­ant­wort­lich"

Die AfD will an die Macht, die anderen Parteien können sich nicht einigen. Wäre eine Expertenregierung ein Ausweg? Warum hat der Streit um “Metall auf Metall” so lange gedauert? Und: Ein Amtsrichter hat sich als Anwalt ausgegeben. Strafbar?

Artikel lesen
Das Abzeichen eines Hauptfeldwebel des Heeres ist erkennbar auf dem Arm eines Soldaten 10.09.2026
Bundeswehr

BVerwG bestätigt Disziplinarstrafe:

Ex-Soldat ver­liert wegen Ver­ge­wal­ti­gung sein Ruhe­ge­halt

Ein Mann wird wegen Vergewaltigung verurteilt – aber nur, weil er sich auf einen strafprozessrechtlichen "Deal" eingelassen habe, sagt er Jahre später. Das BVerwG hat dem ehemaligen Hauptfeldwebel trotzdem sein Ruhegehalt aberkannt.

Artikel lesen
Symbolbild einer Abschiebung: Beamte der Bundespolizei und von Frontex eskortieren einen Mann in einem Flugzeug. 04.09.2026
Gerichte

Abschiebung trotz Hängebeschlusses:

Aus­län­der­be­hörde mis­sachtet Ver­wal­tungs­ge­richt – und ver­s­trickt sich in Wider­sprüche

Eine Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein schob einen Mann ab, obwohl das dortige VG dies untersagt hatte. Der Landkreis teilt mit, man habe das Gericht nicht missachten wollen – doch zeigt die Antwort, dass man genau das bewusst tat.

Artikel lesen
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Ein Gerichtssaal am Landgericht Bielefeld, man wirft einen Blick durch die fast geschlossene Tür auf verschwommene Personen 02.09.2026
Skurriles

Wende in Bielefelder Prozess:

Frei­spruch für Richter, der als "Anwalt" auf­trat

Mehrere Strafgerichte verurteilten einen Richter, der "Anwaltsschreiben" verschickt haben soll. Nun aber die überraschende Wende: Das LG Bielefeld sprach den Familienrichter frei. Ein Ende findet der rätselhafte Fall damit aber noch nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­tel­lec­tual Pro­per­ty /...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Conference: International Perspectives on Climate Criminal Law

15.10.2026, Konstanz

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten–aktuelle Verteidigungsansätze Akteneinsicht, Beweisaufn

15.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH