In Sachsen nimmt man es mit der Gleichstellung von Mann und Frau genau und will deswegen nun auch die Gesetzestexte entsprechend anpassen. Der Verein Deutsche Sprache kritisierte, dies entstelle die Sprache und löse nicht die wirklichen Probleme.
Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde gegen Bankformulare zu entscheiden, bei denen eine weibliche Anrede fehlte. In der vorausgegangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs war noch darauf verwiesen worden, dass auch viele Gesetze das generische Maskulinum verwenden würden.
In Sachsen soll sich das zukünftig ändern, das Land will die die Rechtssprache geschlechtergerechter formulieren. Am Dienstag beschloss das Kabinett, in Gesetzen und Rechtsverordnungen im Freistaat fortan nicht mehr nur die männliche Variante zu verwenden. Damit setzt die schwarz-grün-rote Regierung ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um. "Die Sprache unserer Gesetze ist immer noch von einer Zeit geprägt, in der Frauen und Männer nicht dieselben Rechte hatten. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass die Gleichberechtigung von Frau und Mann endlich auch sprachlich zum Ausdruck kommt", erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Der Verein Deutsche Sprache (VDS) kritisierte den Beschluss.
Bisher wurde in Normtexten in Sachsen durchweg das generische Maskulinum verwendet. So ist beispielsweise in den Gesetzen ausschließlich vom "Staatsminister" und nicht von der "Staatsministerin" oder vom "Schüler" und nicht von der "Schülerin" die Rede. "Sie waren immer mitgemeint, wurden aber nicht immer mitgedacht. Künftig sollen Frauen und Männer in Gesetzen gleichberechtigt sichtbar werden", hieß es.
Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, teilte am Dienstagabend mit: "Dass ein Justizministerium sich über die Regeln der amtlichen Rechtschreibung hinwegsetzt, ist schon ein starkes Stück." Wer die Sprache so "entstellen" müsse, sei weit von der Lösung echter Geschlechterprobleme entfernt.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Kabinettsbeschluss in Sachsen: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42134 (abgerufen am: 09.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag