Kabinettsbeschluss: Elek­tro­ni­sche Fuß­f­essel für Gewalt­täter auf den Weg gebracht

19.11.2025

Wie kann häusliche Gewalt verhindert, wie können Gewalttäter sanktioniert werden? Die Bundesregierung hat dazu nun eine Gesetzesverschärfung verabschiedet. Es geht vor allem um die elektronische Fußfessel bei Gewaltschutzanordnungen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) abgesegnet, mit dem der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden soll. Zu den vorgesehenen Maßnahmen für Gewalttäter gehört neben Anti-Gewalt-Trainings insbesondere auch die Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel.

Das BMJV sieht häusliche Gewalt als "eine der häufigsten Formen von Gewalt in Deutschland", die in allen sozialen Schichten besonders Frauen treffe. Ministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt dazu: "Häusliche Gewalt ist kein Schicksal. Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen. Unser Rechtsstaat muss insbesondere Frauen besser gegen häusliche Gewalt schützen."

Doch wie soll dagegen vorgegangen werden? Darüber bestand zwischen Bund und Ländern zuletzt keine Einigkeit, LTO berichtete. Der NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte kürzlich im BMJV für Unmut gesorgt, indem eine von NRW im Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative zur häuslichen Gewalt und Fußfessel (BR-Ds. 211/25) im Gespräch mit der FAZ auch damit begründete, dass Hubig bei diesem Thema nicht konsequent genug agiere. Das BMJV hatte diese Kritik gegenüber LTO zurückgewiesen. Man plane ohnehin weitere Gesetzesänderungen, um Betroffene besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, hieß es dazu.

Das "spanische Modell" als Vorbild

Der nun von der Bundesregierung beschlossene Entwurf orientiert sich am sogenannten spanischen Modell. Gemeint ist damit ein Zwei-Komponenten-Modell, bei dem der Täter ein Sendegerät als elektronische Fußfessel trägt und das Opfer ein Empfangsgerät erhält. Für das Opfer ist das Empfangsgerät freiwillig. Es bekommt auf seinem Empfangsgerät angezeigt, wenn der Täter den in der gerichtlichen Anordnung festgelegten Mindestabstand unterschreitet.

Konkret sieht der Entwurf mehrere Änderungen am Gewaltschutzgesetz (GewSchG) vor:

  • Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können, um insbesondere Annäherungsverbote wirksam durchzusetzen. Voraussetzung für die Anordnung sind Tatsachen, die einen Verstoß des Täters gegen die Gewaltschutzanordnung erwarten lassen, woraus sich eine konkrete Gefahr für Leben, Körper, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung der verletzten Person ergibt. Es soll keine Anordnung gegen den Willen des Opfers erfolgen.
  • Gleichsam sollen Familiengerichte die Möglichkeit bekommen, Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, etwa Anti-Gewalt-Trainings, zu verpflichten. Ist eine Teilnahme eines Täters an einem sozialen Trainingskurs nicht geeignet, etwa weil der Täter keine Bereitschaft zur Mitarbeit zeigt, soll es zusätzlich möglich sein, ihn zu einer Gewaltpräventionsberatung zu verpflichten. Dies könne sinnvoll sein, um den Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs zu motivieren, meint das BMJV.
  • Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen (insbesondere gegen Annäherungsverbote) sollen schärfer geahndet werden können. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.
  • Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen. Das diene der verbesserten Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen, so das BMJV.

"Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied. Das Beispiel Spanien zeigt: Die elektronische Fußfessel kann Leben retten. Auch Anti-Gewalttrainings können Übergriffe verhindern", so Bundesjustizministerin Hubig.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kabinettsbeschluss: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58663 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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