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22585

Bundesregierung beschließt WLAN-Gesetz: Das Ende der Stö­rer­haf­tung

05.04.2017

WLAN im Café

© Konstantin Yuganov - Fotolia.com

Mehr offene WLAN-Netze in Deutschland: Dafür soll ein neues Gesetzespaket sorgen, welches das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Unter anderem soll die Störerhaftung abgeschafft werden.

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Im internationalen Vergleich liegt Deutschland weit hinten, was offene WLAN-Netze in der Öffentlichkeit angeht. Dies soll sich nun endlich ändern. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Die nun beschlossene Fassung ist bereits die dritte, nachdem in der Vergangenheit mehrfach nachgebessert werden musste. Unter anderem gab es dabei Streit um die Abschaffung der viel kritisierten Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge.

Zuletzt musste der Entwurf dann noch an europarechtliche Vorgaben angepasst werden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass Betreiber öffentlicher Hotspots für Verstöße, die über ihren Zugang begangen wurden, nicht auf Schadenersatz haften dürfen. Gleichwohl könne eine nationale Behörde ihnen auftragen, ihren WLAN-Zugang etwa durch ein Passwort zu schützen.

Betreiber haften nicht mehr für Rechtsverstöße Dritter

Nach dem neuen Entwurf können Hotspot-Betreiber künftig nicht mehr für Rechtsverstöße von Dritten, die über einen von ihnen betriebenen Zugang begangen wurden, haftbar gemacht werden. Dies stand dem weiteren Ausbau öffentlicher WLAN-Netze bislang im Weg.

Auch müssen die Betreiber ihr Netz nun weder verschlüsseln, noch brauchen sie eine Vorschalt-Seite oder eine Identitätsprüfung, wie in früheren Entwurfsfassungen gefordert.

Gastronomen und andere potentielle Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge zögerten bislang angesichts des Risikos der Haftung, solche Netzwerke für ihre Kunden einzurichten. Schließlich drohten ihnen nach bisheriger Gesetzeslage Schadensersatzforderungen, wenn Nutzer illegal Inhalte aus dem Internet herunterluden. Auch konnten sie verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten zu tragen, insbesondere die Abmahnkosten.

Kritik von Verbänden

"Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen" sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Durch die rechtssichere Abschaffung der Störerhaftung mache man den "Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland".

Kritik am Entwurf kam von verschiedenen Seiten. Dem Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) geht die Änderung zu weit: Viele Nutzer könnten das neue Gesetz als Freibrief für illegale Handlungen unter dem Deckmantel der Anonymität verstehen, teilte der Verband mit. 

Dagegen kritisierte der Digitalverband Bitkom "ein großes Risiko an Sperranordnungen" durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Widersprüchlichkeiten im Entwurf. Ebenso lautet auch die Kritik des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA).

Hintergrund ist, dass nach dem Gesetzentwurf Rechteinhaber von Anbietern bei einem Urheberrechtsverstoß eine Sperrung der Internetseite, über die der Verstoß erfolgte, verlangen können.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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Bundesregierung beschließt WLAN-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22585 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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