Eine einzige Nummer für jeden Bürger: Kabi­nett besch­ließt Ent­wurf zur Bürger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer

23.09.2020

Die Steuer-ID soll künftig erweitert werden und Zugriff auf andere Informationen wie das Melderegister oder Dateien der Rentenversicherung ermöglichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat jedoch Bedenken wegen der Verknüpfung von Datenbeständen. 

Die Bundesregierung will den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung erleichtern. Das soll auch den bürokratischen Aufwand für die Bürger reduzieren -vorausgesetzt, sie sind mit dem Verfahren einverstanden.

Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID soll zu einer Art Bürgernummer werden, die Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörden ermöglicht. Erlaubt sein soll diese Abfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Jeder Bürger soll über einen sicheren Zugang selbst einsehen können, welche Behörde welche Daten zu ihm austauscht. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Die Steuer-ID ist eine elfstellige Nummer, die an Deutsche und an Ausländer, die in Deutschland gemeldet sind, einmalig vergeben wird. Sie ändert sich auch bei einem Umzug nicht. Die Bundesregierung betont, sie habe sich aus praktischen Erwägungen dafür entschieden, diese Nummer zur Identifikation zu verwenden, da sie eine eindeutige Zuordnung von Daten ermögliche - anders als der Name, wo es Verwechslungen und Probleme mit Schreibweisen geben kann. Ein Zugriff auf Steuerdaten durch andere Behörden ist nach Angaben der Regierung bei dem neuen Verfahren nicht
vorgesehen.

Das Gesetzesvorhaben sei "ein Herzstück der Digitalisierung unserer Verwaltung", erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. Es trage dazu bei, die Datenqualität in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Das die durch Verwechslungen oder die unterschiedliche Schreibweise von Namen nicht immer optimal ist, hatte nicht zuletzt das Chaos bei einigen Ausländerbehörden während der sogenannten Flüchtlingskrise von 2015 gezeigt.

Zu den 56 Registern, in denen künftig zur Nutzung des neuen Verfahrens zusätzlich die Steuer-ID gespeichert werden soll, gehören neben dem Melderegister unter anderem auch das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister und das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen.

Persönlichkeitsprofile könnten missbraucht werden

Bedenken gegen das geplante Gesetz hat unter anderen der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Er hatte bereits im Juli davor gewarnt, dass dadurch künftig "personenbezogene Daten in großem Maße leicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden können".

Jetzt sagt er: "Die Bürgerinnen und Bürger hinterlassen in den Registern des Staates sehr viele Fußabdrücke ihres Alltags. Bei einem Fahrzeugregister zum Beispiel sieht man das Problem nicht auf den ersten Blick. Aber man kann auch in Kontakt kommen mit Sozialbehörden, mit Jugendhilfe, mit Registern im Justizbereich." Mit einer allgemeinen Bürgernummer werde der Staat in die Lage versetzt, personenbezogene Daten sehr schnell zu verknüpfen und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil zu vervollständigen. Dieses Bild unterliege dann der Bewertung durch diejenigen, die diese Daten abrufen. Dabei komme es auch zu "Fehleinschätzungen und Missbrauch".

Das Bundesinnenministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, sieht dieses Risiko nicht. Es verweist darauf, dass auch in Zukunft auf eine zentrale Speicherung der Daten verzichtet werden soll, und das Einholen von Auskünften für einen bestimmten Zweck nicht ohne das Einverständnis der Betroffenen erfolgen darf.

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte, die Modernisierung der Register der öffentlichen Verwaltung sei längst überfällig. Das von der Bundesregierung nun vorgeschlagene Verfahren sei aber "offenkundig verfassungswidrig".

Die Regierung verspricht sich von dem Gesetzesvorhaben, über das der Bundestag noch beraten muss, mittelfristig einen reduzierten Verwaltungsaufwand und verspricht Vorteile für die Bürger. Sie müssten, wenn sie sich für dieses Verfahren entscheiden, künftig nicht mehr so viele Nachweise und Dokumente von anderen Behörden selbst beschaffen und vorlegen. Etwa wenn sie einen Ausweis, eine Bescheinigung oder die Auszahlung staatlicher Leistungen beantragen.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eine einzige Nummer für jeden Bürger: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42887 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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