Kabinettsbeschluss gegen steigende Mieten: Ver­g­leichs­miete soll anders berechnet werden

18.09.2019

Die Bundesregierung will mit einer Änderung bei der Vergleichsmiete weiter gegen steigende Mieten vorgehen. Opposition und Verbände kritisieren die geplante Regelung.

Die Bundesregierung unternimmt einen weiteren Schritt gegen steigende Mieten vor allem in großen Städten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Änderung bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die sowohl Erhöhungen in bestehenden als auch Mieten in neuen Verträgen dämpfen soll. "Dadurch schützen wir Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung", sagte Justizministerin Christine Lambrecht. Der Bundestag muss der Änderung allerdings noch zustimmen.

Konkret sollen künftig die Mieten aus sechs statt nur vier Jahren in die Berechnung der Vergleichsmiete einfließen. Dadurch wirken sich kurzfristige Schwankungen weniger aus und der Vergleichswert, der häufig über Mietspiegel ermittelt wird, sinkt tendenziell. Denn in den meisten Städten waren die Mieten vor sechs Jahren noch deutlich niedriger als heute.

An die Vergleichsmiete ist neben Mieterhöhungen auch die Mietpreisbremse gekoppelt. Diese hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im August erst als verfassungskonform angesehen. Wo sie gilt, dürfen Vermieter von neuen Mietern nur maximal zehn Prozent mehr fordern, als die ortsübliche Vergleichsmiete angibt. Das Justizministerium sprach von einem erheblichen dämpfenden Effekt durch die Änderungen und rechnet damit, dass Mieter schon im ersten Jahr 117 Millionen Euro sparen.

Kritik: Vergleichsmiete verliert an Aussagekraft

Der Mieterbund dagegen verspricht sich nicht viel. "Dies dürfte Mietsteigerungen aber auch nur in einem homöopathischen Ausmaß dämpfen", erklärte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) vermisst zudem klare gesetzliche Anforderungen für die Erstellung von Mietspiegeln.

Auch die Opposition kritisierte die Neuregelung. "Durch die Einbeziehung noch älterer Daten verliert die ortsübliche Vergleichsmiete an Aktualität und Aussagekraft", erklärte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Der Vergleichswert werde aus "reinem politischen Opportunismus" künstlich kleingerechnet.

Linken und Grünen dagegen ist das noch zu wenig. Die Änderung habe "allenfalls kosmetische Wirkung", kritisierte die Mieten-Expertin der Linksfraktion, Caren Lay. Durchschnittlich werde ein Mieterhaushalt gerade einmal um 2,80 Euro im Monat entlastet. "Nur die Einbeziehung aller Mieten macht aus dem Mietspiegel ein echtes Instrument für soziale Mieten", erklärte sie. Der Grünen-Mietenpolitiker Chris Kühn bezeichnete die Neuregelung als "typischer Minimalkompromiss der Bundesregierung". Er forderte, dass Mieten in Gebieten mit engem Wohnungsmarkt generell nicht mehr als drei Prozent steigen dürften.

Neue Berechnung entstammt dem Wohngipfel-Treffen

Die Bundesregierung setzt mit der neuen Berechnung einen der Punkte des Wohngipfels vom 21. September 2018 um. Innenminister Horst Seehofer zog eine positive Bilanz dieses Treffens und kündigte an: "Wir werden weiter daran arbeiten, dass das Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt". Das Ministerium verwies unter anderem darauf, dass wieder deutlich mehr gebaut werde - allerdings noch nicht genug.

Die Bilanz des Mieterbunds fällt deswegen vernichtend aus. Nichts habe sich geändert auf den Wohnungsmärkten in Deutschland, sagte Siebenkotten: "Wohnen ist zum Armutsrisiko geworden." Die Bundesregierung habe das Ziel ausgegeben, in der laufenden Amtsperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen. "Dieses Ziel wird krachend verfehlt", beklagte er. Das Baukindergeld, das Familien beim Erwerb von Wohneigentum helfen solle, schaffe zudem Anreize, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Der GdW lobte Verbesserungen beim Wohngeld, bemängelte aber sinkende Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Die Kommunen bräuchten zudem Unterstützung beim Abriss von Schrottimmobilien und bei der Bewältigung von Altschulden. Auch der Eigentümerverband Haus und Grund hadert mit dem Wohngipfel. "Die Bundesregierung geht dem Kraftakt aus dem Weg, die Kosten des Bauens und Wohnens spürbar zu senken. Stattdessen wird mit überzogenen mietrechtlichen Regulierungen Vertrauen verspielt und der Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern aufgekündigt", erklärte Präsident Kai Warnecke.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kabinettsbeschluss gegen steigende Mieten: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37703 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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