Nach BVerfG-Entscheidung: Kabi­nett besch­ließt dritte Gesch­lecht­s­op­tion "divers"

15.08.2018

Nach einigen Kontroversen in der schwarz-roten Bundesregierung liegt der Gesetzentwurf jetzt vor. Künftig soll es ein drittes Geschlecht im Geburtenregister geben. Opposition und Betroffenen geht das längst nicht weit genug.

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht. Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung in Kraft treten.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu: "Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren." Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, ein Stück Würde und positive Identität gegeben. In einem nächsten Schritt gehe es jetzt darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen. Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden.

Bei intersexuellen Menschen sind die Geschlechtsmerkmale, also zum Beispiel Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt. Intersexuelle verfügen über männliche und weibliche Merkmale, etwa weibliche Geschlechtsteile und männliche Chromosomen. Transsexuelle haben zwar eindeutige Geschlechtsmerkmale, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig und somit als Mensch im falschen Körper.

Grüne kritisieren Gesetzentwurf

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein.

Die Grünen halten den Gesetzentwurf für unzureichend. Die Abgeordneten Sven Lehmann und Monika Lazar sprachen von einem "Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung"; die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen werde fortgeschrieben. Nicht akzeptabel sei, dass bei der Änderung des Personenstandes ein ärztliches Attest vorgelegt werden solle. Auch Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen seien abzulehnen. Im parlamentarischen Bundestag würden die Grünen auf deutliche Korrekturen drängen.

Auch die "Bundesvereinigung Trans*" kritisierte, die Bundesregierung habe eine historische Chance vergeben. Es sei zwar zu begrüßen, dass im Gegensatz zur Vorlage des Bundesinnenministeriums nun das Wort "divers" statt "weiteres" für den dritten Personenstand benutzt werde. Dass für eine Änderung aber eine medizinische Bescheinigung benötigt werden soll, sei "nicht nachvollziehbar".

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach BVerfG-Entscheidung: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30353 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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