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Kabinett beschließt Entwurf zur Änderung des IRG: Mehr Rechte für Betrof­fene bei Aus­lie­fe­rungen

13.05.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz (M,CDU) spricht zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt.

Die Bundesregierung hatte heute einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen auf dem Tisch. picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Künftig sollen Betroffene vor Auslieferungen aus Deutschland mehr Möglichkeiten erhalten, sich Gehör zu verschaffen. Daneben will die Bundesregierung die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung stärken.

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Für Auslieferungen aus Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig strengere Regeln gelten. Das sieht der Gesetzentwurf für eine grundlegende Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)  vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. 

Er gibt Betroffenen das Recht auf eine mündliche Anhörung. Sie sollen auch zusätzliche Möglichkeiten bekommen, Entscheidungen überprüfen zu lassen. Im Auslieferungsverfahren sollen sie zudem eine erneute gerichtliche Entscheidung und unter bestimmten Umständen auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshof beantragen können. LTO berichtete bereits über den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf und die Kritik daran.

Das IRG, das die Zusammenarbeit deutscher Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit ausländischen Stellen regelt, wird mit dem Entwurf generell überarbeitet. Neue Regelungen sind etwa für die grenzüberschreitende Beweiserhebung vorgesehen. Laut Gesetzentwurf geht es insgesamt "um die zur Umsetzung neuer EU-Rechtsakte sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts zwingend zu ändernden Bereiche des IRG" sowie um eine umfassende Modernisierung des aus dem Jahr 1982 stammenden Gesetzes.

Eilige Auslieferung von Maja T.

Wie unübersichtlich Auslieferungen in der Praxis ablaufen können, zeigte kürzlich der Fall von Maja T. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2025 entschieden, dass die eilige Auslieferung der deutschen Person aus der linken Szene nach Ungarn unzulässig war. In diesem Fall sei nicht ausreichend geprüft worden, welche Haftumstände die betroffene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, in Ungarn erwarten. 

Deutschland lieferte Maja T. im Juni 2024 aus – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einem Eilbeschluss vorläufig untersagt hatte. Doch die einstweilige Anordnung aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät – die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Maja T. wurde im Februar 2026 in Budapest zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Das ungarische Gericht sah es als erwiesen an, dass sie an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war.

Hubig: "Klares Signal für internationale Zusammenarbeit"

"Kriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt – darauf müssen Strafverfolger effektiv reagieren können", erklärt die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Deshalb stärken wir Betroffenenrechte und stellen die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf eine neue Grundlage. In schwierigen Zeiten setzen wir damit ein klares Signal für internationale Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit."

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun an den Bundesrat und den Bundestag übersandt.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Kabinett beschließt Entwurf zur Änderung des IRG: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59969 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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