Mehr Zusammenarbeit der Länder gegen die sogenannte Paralleljustiz radikaler Islamisten, keine niedrigere Promillegrenze für Radfahrer und mehr Definitionen von sexueller Gewalt gegen Frauen - so lauten die Beschlüsse der Justizminister auf ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag. Die Konferenz sendet laut Aussage ihrer Vorsitzenden, Justizministerin Uta-Maria Kuder, "deutliche Signale für die Gesetzgebung".
Auf dem Prüfstand stand zunächst § 177 Strafgesetzbuch (StGB): Frauen sollen künftig vom Gesetz auch bei solchen Vergewaltigungen besser geschützt werden, die das Strafrecht bisher nicht ausreichend abdecke. Dabei gehe es nicht um eine Verschärfung des Strafmaßes, sondern um "Konstellationen" von sexueller Gewalt, die nicht konkret definiert seien, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Ein entsprechender Reformentwurf soll "schnellstmöglich" vorgelegt werden.
Die Vorsitzende, Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) schlug zudem vor, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Bislang müssten Frauen bei Vergewaltigungen "noch eine Art von Gegenwehr erbringen". Für eine strafbare Vergewaltigung reicht es in Deutschland bisher nicht aus, dass das Opfer Nein sagt, die angedachten Reformen treffen allerdings bei vielen Experten wie BGH-Richter Thomas Fischer, aber auch der spezialisierten Professorin Monika Frommel, nicht auf Zustimmung.
Auch über das sensible Thema von islamischen Paralleljustizen diskutierten die Minister. Unter dem Vorsitz Bayerns wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um Erfahrungen über Ländergrenzen hinweg auszutauschen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Auch das Bundesjustizministerium (BMJV) solle sich beteiligen, hieß es. Dessen SPD-Ressortchef Maas sprach von einer "sehr sensiblen Diskussion, gerade zum jetzigen Zeitpunkt" angesichts der Probleme mit Radikalislamisten und ihren teils rechtsradikalen Gegnern.
Er warnte davor, zu überzeichnen: Es gebe kein strukturelles, über Einzelfälle hinausgehendes Problem mit sogenannter Paralleljustiz in Deutschland. Berlins Justizsenator Thomas Hellmann (CDU) warnte, die Berliner Fälle hätten integrations- und auch frauenfeindliche Hintergründe.
Schluss mit legalen Designerdrogen
Gute Nachrichten gibt es für angeheiterte Radfahrer. Es soll beim bisherigen Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bleiben: 1,6 Promille (zum Vergleich: 1,1 Promille bei Autofahrern), wie durch die bisherige Rechtsprechung definiert. Angesichts einer neuen Studie des Rechtsmedizinischen Instituts in Düsseldorf gebe es "keinen Anlass, eine niedrigere Promillegrenze festzuschreiben", sagte Ministerin Kuder. Die Innenminister hatten zuletzt als Reaktion auf Unfälle mit betrunkenen Radfahrern eine Änderung des Grenzwertes angemahnt.
Gesetzeslücken sehen die Minister hingegen bei bisher legalen sogenannten Designerdrogen. Diese soll nach dem Willen der Länderminister das BMJV etwa mit einer "Stoffgruppen-Strafbarkeit" schließen. Derzeit finde "ein Hase-und-Igel-Spiel" statt, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchefin Angela Kolb (SPD). Im Betäubungsmittelgesetz ist die Zusammensetzung illegaler Drogen zwar genau beschrieben - weicht die Rezeptur aber nur leicht davon ab, ist die Droge legal, auch wenn sie einer illegalen Droge sehr ähnelt. "Der Fantasie sind da leider keine Grenzen gesetzt", sagte Kolb mit Blick auf neue "Badesalz-Drogen". Erst vor Kurzem entschied der Europäische Gerichtshof hierzu, dass "Legal highs" keine Arzneimittel sind und ihr Verkauf daher auch nicht nach dem Arzneimittelgesetz strafbar ist.
dpa/age/LTO-Redaktion
Herbstkonferenz 2014: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13737 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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