In der Diskussion um eine Ausweitung der Impfpflicht zieht Sachsens Justizministerin eine Parallele von der Pflege zum Justizvollzug. Die Impfquote in den Gefängnissen müsse dringend erhöht werden.
Sachsens Justizministerin Katja Meier befürwortet eine Diskussion über eine Impfpflicht im Justizvollzug. "Der Justizvollzug ist eine kritische Infrastruktur und zugleich ein vulnerabler Bereich. Die Vergleichbarkeit mit den spezifischen Ansteckungsgefahren beispielsweise in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist durchaus gegeben", sagte die Grünen-Politikerin. Für Beschäftigte in Pflegeheimen gilt ab 15. März eine Impfpflicht.
Eine Erhöhung der Impfquote ist laut Meier förderlich, um in den Gefängnissen wieder zu einer größeren Normalisierung der Lage zurückkehren zu können. Derzeit gelten weitreichende Einschränkungen, etwa auch bei den Besuchsregeln. "Wir müssen die Diskussion über die Ausweitung der einrichtungsbezogenen Impflicht auf den Justizvollzug jetzt führen", sagte Meier. Die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug (BVAJ) hatte sich bereits für eine Impfpflicht im Gefängnis ausgesprochen.
Erfassung der Impfquote schwierig
Laut Justizministerium haben rund 74 Prozent der Bediensteten im sächsischen Justizvollzug einen Geimpften- oder Genesenenstatus. Die Impfquote der Gefangenen lag Mitte Januar bei knapp 50 Prozent. Es gebe hier jedoch eine ständige Fluktuation, sodass die Erfassung schwierig sei. Im vorigen Jahr seien 238 Corona-Infektionen bei Gefangenen registriert worden. Todesfälle habe es nicht gegeben. Zum Stichtag 1. Januar 2022 gab es im sächsischen Justizvollzug 2.879 Gefangene.
Man versuche permanent, die Impfquote bei den Bediensteten und Gefangenen zu erhöhen, so das Ministerium. Unter anderem gebe es Beratungsangebote, Impfsprechstunden und Impf-Sammeltermine. Neuen Gefangenen werde im Zugangsgespräch die Möglichkeit zur Impfung eröffnet.
In einem kleinen Teil des Justizvollzugs gilt auch ab 15. März schon eine Impfpflicht: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus der JVA Leipzig sowie in den medizinischen Bereichen anderer Justizvollzugsanstaltenmüssen bis zum 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
dpa/LTO-Redaktion
Corona in Gefängnissen: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47247 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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