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Justizministerin Lambrecht kündigt Entwurf an: Auch Besitz von Kin­derpor­no­grafie soll Ver­b­re­chen werden

18.06.2020

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

(c) picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Im Bundestag hat die Bundesjustizministerin ihre Pläne zu einem verschärften Strafrecht für Kindesmissbrauch und Kinderpornografie noch einmal konkretisiert. Es soll auch ein Signal an jugendliche Täter werden.

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat ihre Pläne zur Verschärfung des Strafrechts bei Kindesmissbrauch und sogenannter Kinderpornografie konkretisiert. Die SPD-Politikerin will nicht nur sexuellen Missbrauch bei Kindern grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegen und damit auch grundsätzlich zum Verbrechen hochstufen, sondern plant das ebenfalls für den Besitz von Kinderpornografie. Bisher war hier nur die Rede von einer Strafverschärfung bei gewerbsmäßiger Verbreitung solcher Bilder und Videos.

"Ich will, dass auch der Besitz von Kinderpornografie, hinter dem ein Missbrauch steht, als Verbrechen eingestuft wird", sagte Lambrecht in einer Debatte im Bundestag zum Thema. Einwände, dass dann beispielsweise auch Jugendlichen, die solche Bilder möglicherweise auf dem Smartphone haben, Gefängnisstrafen ab einem Jahr drohen, wies Lambrecht zurück. Jugendrichter hätten die Möglichkeit altersentsprechende Strafen zu verhängen. "Ich glaube aber nicht, dass es richtig ist, Jugendlichen zu signalisieren, dass bei Besitz von Kinderpornografie die Verfolgung wegen Geringfügigkeit (...) eingestellt wird. Das wäre ein völlig falsches Signal."

Es müsse klar sein "Kinderpornografie, das ist kein Witz, sondern ein widerliches Verbrechen, hinter dem der Missbrauch eines Kindes steht". Lambrecht kündigte an, dass sie ihren Gesetzentwurf übernächste Woche vorlegen wolle.
 

kus/dpa/LTO-Redaktion

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Justizministerin Lambrecht kündigt Entwurf an: Auch Besitz von Kinderpornografie soll Verbrechen werden . In: Legal Tribune Online, 18.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41942/ (abgerufen am: 02.03.2021 )

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