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Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Jus­tiz­mi­nis­terin Hubig plant neue Rechts­form für Unter­nehmen

17.10.2025

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig

Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, plant eine neue Rechtsform für Unternehmen. Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Eine neue Rechtsform soll Unternehmen helfen, nachhaltiger zu wirtschaften und Gewinne im Betrieb zu halten. Besonders für Mittelständler ohne Nachfolge soll sie eine neue Perspektive bieten.
 

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Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant für Unternehmen eine neue Rechtsform mit dem Ziel, vor allem kleinere Firmen für einen längeren Zeitraum zu stabilisieren. "Im Kern geht es um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften", sagte Hubig dem Handelsblatt.

Mit einer neuen Rechtsform sollen Unternehmen auf eine langfristige Vision hin ausgerichtet werden können, die sich nicht vornehmlich an den Gewinninteressen von Eigentümern orientiert." Erwirtschaftetes Kapital solle im Unternehmen verbleiben müssen. Die sogenannte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen sei "eine kraftvolle Idee", meinte Hubig. "Ich bin zuversichtlich, dass wir schon zügig erste Ergebnisse präsentieren können."

Hubig führte aus, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen solle die Möglichkeit eröffnen, sich auf das Ziel eines nachhaltigen, längerfristig orientierten Wirtschaftens zu verpflichten. "Nach derzeitiger Rechtslage sind dafür komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen notwendig", sagte Hubig. Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups seien diese Wege oft nicht praktikabel.

Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte dem Handelsblatt, besonders für mittelständische Betriebe ohne familiäre Nachfolge biete die geplante Rechtsform eine neue Perspektive. Entscheidend sei, dass der Gesetzgeber den Missbrauchsschutz klar regelt, erläuterte der CDU-Politiker.

pz/dpa/LTO-Redaktion

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Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58405 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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